Anhaltend niedrige Pegelstände in den Fließgewässern der StädteRegion Aachen – Untersagung von Wasserentnahmen aus den Gewässern durch die Untere Wasserbehörde.

StädteRegion Aachen. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen verstärkt auch in den Fließgewässern der StädteRegion Aachen zu extrem niedrigen Wasserständen. Die Auswirkungen auf die Wasserqualität und Gewässerökologie sind aktuell schon bemerkbar. Der Wassermangel bedroht die heimischen Tier- und Pflanzenarten und die Selbstreinigungskraft der Gewässer ist deutlich reduziert. Zusätzliche Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen verschärfen diese angespannte Situation. Deshalb ist eine deutliche Reduktion der Wasserentnahmen erforderlich. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen untersagt daher die Untere Wasserbehörde per Allgemeinverfügung die Entnahme aus allen Fließgewässern in der StädteRegion Aachen. Das Verbot gilt ab Mittwoch, 01.07.2026, für die Entnahme mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbarer Behältnisse. Es ist zunächst bis zum 30.09.2026 befristet. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh bleiben weiterhin erlaubt.

Da die Bezirksregierung Köln in ihrer Zuständigkeit schon das gleiche Verbot für Entnahmen aus der Rur ausgesprochen hat, ist somit eine einheitliche Regelung für alle Gewässer in der StädteRegion Aachen getroffen. Auch kurze und starke Regenereignisse (lokale Sommergewitter) führen derzeit zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Situation in den Gewässern. Zum einen können durch Starkregenereignisse Laub, Schlamm oder sonstige organische Substanzen in die Gewässer eingetragen werden und so durch einen kurzfristigen Sauerstoffmangel sogar zu einer Verschlechterung der Situation beitragen. Zum anderen führen diese Regenereignisse nur zu einem sehr kurzfristigen Anstieg der Pegel.
Die Wasserstände werden weiterhin engmaschig beobachtet, sobald sie wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft.
 

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