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Der Gleichstellungsplan

Historie

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) enthält die Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1999 hat der damalige Kreis Aachen den ersten Frauenförderplan im Jahr 2000 beschlossen und diesen laufend – für die StädteRegion Aachen - fortgeschrieben.

Gleichstellungsplan 2024 - 2028

Der Gleichstellungsplan der StädteRegion Aachen wurde für die Jahre 2024 bis 2028 fortgeschrieben. Diesen hat der Städteregionstag in seiner Dezembersitzung 2023 beschlossen.

Es wurde festgestellt, dass die Zielvorgaben des alten Gleichstellungsplanes von 2019 bis 2023 weitestgehend erreicht wurden. Mit einer Gesamtfrauenquote von rund 74 Prozent ist die StädteRegion Aachen in Bezug auf Geschlechterparität und Chancengleichheit insgesamt gut aufgestellt.

Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2024 - 2028

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 16.07.2026 den Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2024 - 2028 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die bereits erfolgreich laufenden Maßnahmen zum Abbau der nur noch sehr geringfügig bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen (im Bereich der Arbeitsgruppenleitungen) und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle Beschäftigten auch weiterhin im Sinne der Realisierung des Gleichstellungsplanes 2024 - 2028 fortzuführen.

Kontakt

Gleichstellung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Tel: +49 241 5198-2460
gleichstellung@staedteregion-aachen.de