Beteiligung am internen Verwaltungshandeln

Die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten an der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) sowie an allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, ist konkret im LGG NRW geregelt. Innerhalb der Verwaltung ergeben sich hieraus insbesondere folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung und gleichstellungsfachliche Interessenswahrnehmung bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung

  • Erarbeitung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans sowie Erstellen entsprechender Zwischenberichte

  • Beratung und Unterstützung von Behördenleitung, Führungskräften und Mitarbeitenden in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten

Kontakt

Gleichstellung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Tel: +49 241 5198-2460
gleichstellung@staedteregion-aachen.de