Breadcrumb
Beteiligung am internen Verwaltungshandeln
Die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten an der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) sowie an allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, ist konkret im LGG NRW geregelt. Innerhalb der Verwaltung ergeben sich hieraus insbesondere folgende Aufgaben:
Mitwirkung und gleichstellungsfachliche Interessenswahrnehmung bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen innerhalb der Verwaltung
Erarbeitung und Fortschreibung des Gleichstellungsplans sowie Erstellen entsprechender Zwischenberichte
Beratung und Unterstützung von Behördenleitung, Führungskräften und Mitarbeitenden in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
Kontakt
Gleichstellung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2460
gleichstellung@staedteregion-aachen.de