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Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. in Verbindung mit Datenbestätigung des Herstellers) oder
nur die Datenbestätigung des Herstellers, wenn der Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt hat* oder
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)*
*In diesen Fällen ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug durch Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original mit dem Zusatz "Neufahrzeug" nachzuweisen. - bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
Bei fabrikneuen Fahrzeugen mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung siehe Links und Informationen
Dienstleistungen
- Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Zulassung fabrikneues Fahrzeug
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)