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Elektronische Versicherungsbestätigung
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren)
Zum 01. März 2008 wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zum Abruf eingeführt.
Die so genannte Versicherungsdoppelkarte wird hierdurch abgelöst.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Erstzulassung, Halterwechsel, etc.).
Der Versicherer stellt dafür eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank zum Abruf durch die Zulassungsbehörde bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7-stelligen Code, die so genannte eVB-Nummer.
Nur mit Hilfe dieser eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter bzw. sein Fahrzeug ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Diese elektronische Versicherungsbestätigung wird - mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen - für alle Arten von Kennzeichen (allgemeine Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen) verwendet. Für Ausfuhrkennzeichen werden weiterhin Versicherungsnachweise in Papierform durch die Versicherer ausgegeben.
Kontakt
Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650
info.stva@staedteregion-aachen.de
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