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Der Kreiswahlausschuss lässt für den Wahlkreis 087 – Aachen II sieben Wahlvorschläge für die Bundestagswahl zu.

Der Kreiswahlausschuss hat 7 Wahlvorschläge zugelassen.
Das war am 24. Januar.
Es geht um den Wahlkreis 87 - Aachen II.
Die Bundestagswahl ist am 23. Februar.
Die Zulassung gilt nur, wenn die Landesliste NRW der Partei zugelassen wird.

  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - Moll, Claudia, Altenpflegerin, Eschweiler
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - dos Santos-Wintz, Catarina, Rechtsanwältin, Mitglied des Bundestages, Eschweiler
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Kysil, Anna, Tourismusmanagerin, Aachen
  • Freie Demokratische Partei (FDP) - Pütz, Natalie (Künstlername: „Stercken“), Opernsängerin, Stolberg
  • Die Linke (Die Linke) - Müller, Florian, Inklusionsbegleiter, Herzogenrath
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) - Wollermann, Andreas, Unternehmensberater, Eschweiler
  • Volt Deutschland (Volt) - Verkooyen, Marcel, Softwareberater, Herzogenrath

Kreisdirektorin Birgit Nolte ist die Kreiswahlleiterin.
Sie gab in der Sitzung bekannt:
Diese 7 Vorschläge wurden richtig und rechtzeitig vorgelegt.

Die Kreiswahlvorschläge der AfD und “Für ein Deutschland ohne Notstände” wurden rechtzeitig eingereicht.
Sie erfüllen aber nicht die gesetzlichen Anforderungen der Bundeswahlordnung.
Deshalb hat der Ausschuss sie einstimmig abgelehnt.

Der Wahlvorschlag der Alternative für Deutschland, Markus Matzerath aus Alsdorf, erfüllt die Regeln nicht.
Er wurde in einer gemeinsamen Versammlung für 2 Wahlkreise gewählt.
Die Wahlkreise sind Aachen I und Aachen II.
Die Wahl hätte aber getrennt stattfinden müssen.
Nur die Mitglieder aus dem jeweiligen Wahlkreis hätten abstimmen dürfen.
Für den Wahlkreis Aachen II hätten nur die dort wahlberechtigten Mitglieder abstimmen dürfen.
Das konnte trotz Nachfrage nicht bewiesen werden.

Der Kreiswahlvorschlag „Für ein Deutschland ohne Notstände“ von Wilhelm Reiß aus Herzogenrath erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Es fehlen Unterschriften.
Statt 200 Unterschriften gibt es nur 131 gültige Unterschriften.

Man kann gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses Beschwerde einlegen.
Das muss innerhalb von 3 Tagen nach der Bekanntgabe geschehen.
Die Beschwerde geht an den Landeswahlausschuss.
Die Vertrauensperson des Kreiswahlvorschlages, die Bundeswahlleiterin und die Kreiswahlleiterin dürfen Beschwerde einlegen.

Die Bundestagswahl 2025 ist die erste Wahl nach der Wahlrechtsreform.
Besuchen Sie die Internetseite www.bundesregierung.de.
Dort erfahren Sie, wie Erst- und Zweitstimmen die Sitzverteilung im Parlament bestimmen.
Sie erfahren auch, was sich mit der Reform geändert hat.

Hinweis:

Dieser Text wurde von einer Maschine in einfache Sprache übersetzt. Die Maschine heißt SUMM AI. Der Text kommt von der Pressestelle der StädteRegion Aachen. Menschen mit Behinderungen haben den Text nicht geprüft. Aber so können wir mehr Texte schneller in einfache Sprache übersetzen.

Kontakt

Büro der Kreisdirektorin
Zollernstraße 10
52070 Aachen