Breadcrumb

Merkblatt Verschrottung

 

 

Am 01.07.2002 trat die „Altfahrzeugverordnung“ in Kraft, mit der eine umweltfreundliche Entsorgung von Personenkraftwagen sichergestellt werden soll.

Wann muss ich die Altfahrzeugverordnung beachten?

     Bei Verschrottung des Fahrzeuges
    
Für welche Fahrzeuge gilt die Altfahrzeugverordnung?

  • Pkw mit höchstens 9 Sitzplätzen,
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen

Wenn ein Fahrzeug einem Verwertungsbetrieb überlassen wurde, muss der Halter oder der Eigentümer unter Vorlage eines Verwertungsnachweises (erhältlich beim Verwertungsbetrieb) bei der Zulassungsbehörde das Fahrzeug außer Betrieb setzen.

Wenn das Fahrzeug nicht als Abfall oder im Ausland entsorgt wurde, muss der Halter oder Eigentümer dies der Zulassungsbehörde formlos erklären und das Fahrzeug ebenfalls außer Betrieb setzen.

Die Zulassungsbehörde überprüft im Verwertungsnachweis die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Fahrzeug und zum Halter/Eigentümer und gibt den Verwertungsnachweis zurück.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.