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Informationen zum Bearbeitungsstand (Stand 05/2023):
Mit Stand vom 23.05.2023 bearbeiten wir Beihilfeanträge, die bis zum 13.03.2023 beim Schulamt für die Städteregion Aachen eingegangen sind.
Aufgrund der aktuellen Personalsituation können wir den gewohnten Service zur Zeit leider nicht sicherstellen. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen und Anträge erfolgt auch weiterhin in der Reihenfolge des Eingangs. Nachfragen zum Eingang von Anträgen oder zum Bearbeitungsstand können derzeit - unabhängig vom Eingangskanal - nicht beantwortet werden.
Die Telefonzeiten montags und donnerstags entfallen bis auf Weiteres. Sie erreichen uns telefonisch derzeit ausschließlich mittwochs in der Zeit von 14 bis 16 Uhr.
Wir hoffen, künftig wieder in der gewohnten Form für Sie da sein zu können und danken für Ihr Verständnis.
Personalwechsel und Änderung der Zuständigkeiten (Stand 10/2022):
Aufgrund eines Personalwechsels in der Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen ergibt sich für den Buchstabenbereich A-H eine Änderung der zuständigen Sachbearbeitung. Die vorübergehende Aufteilung und die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Bereich „Ansprechpartner/-innen".
Neue Beihilfevordrucke (Stand 09/2022) - bitte ausschließlich die neuen Vordrucke verwenden:
Die beihilferechtlichen Formblätter im Sinne des § 13 Abs. 2 BVO NRW wurden im Rahmen einer Anpassung der Verordnungswerke neu gefasst. In diesem Zuge wurde die Anlage 4 "Kinder" durch den Verordnungsgeber als für nicht mehr anwendbar erklärt.
Die Neufassung des Antrags auf Zahlung einer Beihilfe (Langantrag), des Kurzantrags auf Zahlung einer Beihilfe sowie der Anlage Pflege als ausfüllbare PDF-Dateien können Sie wie gewohnt online abrufen (s. unter "Links" - "Anträge und Formblätter"). Die Zentrale Scanstelle Detmold ist in den Antragsvordrucken bereits als Adressat hinterlegt.
Bitte achten Sie ab sofort darauf, ausschließlich die aktuellen Formulare und Vordrucke zu verwenden. Bei der Weiterverwendung der veralteten Vordrucke können Ihre Anliegen ggf. nicht bearbeitet werden.
Aufhebung der Kostendämpfungspauschale (Stand 03/2022):
Die Kostendämpfungspauschale wurde rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Dies betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Die Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen behält die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 ab dem 24.03.2022 nicht mehr ein.
Bereits einbehaltene Beträge werden mit aktuellen vorliegenden bzw. künftig einzureichenden Beihilfeanträgen von Amtes wegen erstattet. Eine separate Antragstellung auf Auszahlung der einbehaltenen Beträge ist nicht erforderlich.
Allgemeine Informationen zur Antragstellung:
Die Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten lautet:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Die Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen
möchte Ihnen stets die bestmögliche Unterstützung bei Ihren
Beihilfeanliegen bieten. Daher möchten wir Sie mit dem Infoblatt
„Aktuelles zur Antragstellung“ informieren (s. unter „Infos“).
Sie können aktiv zu einer zügigen und reibungslosen Bearbeitung
Ihrer Beihilfeangelegenheiten beitragen, indem Sie die dort
genannten Hinweise beachten.
Informationen zur ersten Antragstellung:
Wichtige Hinweise zu Ihrem ersten Beihilfeantrag bei der Beihilfestelle des Schulamtes für die Städteregion Aachen sowie eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen finden Sie im Infoblatt "Ihr erster Beihilfeantrag" (s. unter "Infos").
Ansprechpartner/-innen
A -D und l - O:
Frau Yvonne Kreuzer
Tel: +49241 5198-4123
Fax: +49241 5198-84123
yvonne.kreuzer@staedteregion-aachen.de
Raum: E 290
E - H und P - Z:
Herr Martin Loevenich
Tel: +49241 5198-4121
Fax: +49241 5198-80410
martin.loevenich@staedteregion-aachen.de
Raum: E 289
-
Sprech-/Telefonzeiten: Jeden Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr