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Beihilfe für Lehrkräfte

Informationen zum Bearbeitungsstand:

Mit Stand vom 01.10.2024 haben wir einen Großteil der Beihilfeanträge, die bis zum 27.09.2024 beim Schulamt für die Städteregion Aachen eingegangen sind, für Sie bearbeitet. Es können noch einzelne Anträge ausstehen, die vor diesem Datum eingegangen sind. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt in Kürze.

 

Informationen zur Aufteilung des Sachgebiets und der telefonischen Erreichbarkeit ab dem 01.03.2024 (Stand: 02/2024):

Ab dem 01.03.2024 gilt bis auf Weiteres folgende Aufteilung des Sachgebiets Lehrerbeihilfen:

Frau Wosnitza:  Buchstabenbereich  A  -  Fl
Frau Kreuzer:    Buchstabenbereich  Fm -  L
Frau Scheeren:  Buchstabenbereich  M  -  Z

Zur Gewährleistung einer einheitlichen telefonischen Erreichbarkeit verschiebt sich die Telefonzeit von zuletzt mittwochs auf montags. Sie erreichen uns ab dem 01.03.2024 jeden Montag zwischen 14 und 16 Uhr.
 

Informationen zur gewichtigen Bearbeitung (Stand 10/2024):
 

Zur Stabilisierung der Bearbeitungszeit erfolgt die Beihilfefestsetzung derzeit im Rahmen einer gewichtigen Bearbeitung. Die eingereichten Belege wurden daher ggf. nicht umfassend geprüft. Hierdurch unterbleiben eventuell Beanstandungen. Rechtsansprüche für künftige Beihilfefestsetzungen können daraus nicht abgeleitet werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit eine stufenweise Rückführung auf eine reguläre Beihilfefestsetzung entsprechend der BVO NRW erfolgt.

 

Informationen zur Antragstellung (Stand 11/2023):
 

  • Allgemeines:

    Die Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten lautet:
    Zentrale Scanstelle Beihilfe
    32746 Detmold

    Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare und Vordrucke. Diese können Sie als ausfüllbare PDF-Dateien wie gewohnt online abrufen (s. unter "Links" - "Anträge und Formblätter"). Die Zentrale Scanstelle Detmold ist in den Antragsvordrucken bereits als Adressat hinterlegt. Bei der Weiterverwendung von veralteten Vordrucken können Ihre Anliegen ggf. nicht bearbeitet werden.

     

  • Öffnung der Beihilfe NRW App für den Langantrag:

    Die Nutzungsmöglichkeiten der Beihilfe NRW App wurden erweitert. Nunmehr können beihilfeberechtigte Personen die App auch zur Übermittlung eines Langantrages nutzen. Analog zum Verfahren zur Übermittlung eines Pflegeantrages (Anlage „Pflege“) ist hierfür zunächst der entsprechende Papiervordruck („Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“) von den beihilfeberechtigten Personen auszufüllen, zu unterschreiben und als erster Beleg in der App abzufotografieren.

    Diese Öffnung gilt ausschließlich für Sachverhalte, die Sie regulär mit dem schriftlichen Langantrag im Rahmen der Antragstellung anzeigen würden: z.B. Änderung der Versicherungsverhältnisse, Änderung der Bankverbindung, Änderung der Anschrift etc..

    Klassischer Schriftverkehr (z.B. die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Widersprüche etc.) sind von der Öffnung ausdrücklich nicht umfasst und dürfen – wie bisher – ausschließlich durch Übersendung an die Scanstelle eingereicht werden. Form- oder Fristversäumnisse die durch die Nichteinhaltung entstehen können, gehen zulasten der Antragsteller_innen.

    Einzelheiten hierzu sowie weitere Hinweise zur Antragstellung können Sie unserem Infoblatt zur Antragstellung (s. unter "Infos" - "Infoblatt: Hinweise zur Antragstellung ") entnehmen.