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Neue Leistungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege seit dem 01. Juli

StädteRegion Aachen. In der StädteRegion Aachen leben über 50.000 pflegebedürftige Menschen, davon werden 45.000 zu Hause und das überwiegend von Angehörigen betreut. Die Pflege kostet viel Kraft. Was, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden oder eine Auszeit für den wohlverdienten Urlaub brauchen? Für diesen Fall muss Ersatz gefunden und finanziert werden. Dafür gibt es zwei Leistungen der Pflegeversicherung: die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege. Bei der Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person vorübergehend in ein Pflegeheim oder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung. Bei der Verhinderungspflege bleibt sie in ihren eigenen vier Wänden. Die Pflege übernimmt dann eine andere Person - das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, aber auch die Nachbarin oder ein Verwandter. Die Verhinderungspflege lässt sich auch stundenweise in Anspruch nehmen. Dann bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten. Zum 1. Juli 2025 gab es eine entscheidende Neuerung. Seitdem steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, den sie nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entfallen damit.


Beratungsstelle für Pflege und Wohnraumanpassung 


Die Beratungsstelle für Pflege und Wohnraumanpassung der StädteRegion Aachen gibt einen Überblick über die Verbesserungen und unterstützt die pflegenden Angehörigen bei der Planung und Organisation. Die Regelungen sind zwar vereinfacht worden, bleiben aber dennoch komplex. So wurde die zeitliche Höchstdauer der tageweisen Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen. Dasselbe gilt für den Zeitraum, in dem ein zuvor bezogenes (anteiliges) Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt wird – sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege. In beiden Fällen erfolgt die hälftige Zahlung jeweils für bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. 


Außerdem ist ab dem 1. Juli keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr erforderlich, um Verhinderungspflege erstmals in Anspruch zu nehmen. Damit kann die Verhinderungspflege – ebenso wie heute bereits die Kurzzeitpflege – künftig unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.


Mit den erweiterten Leistungen werden die Kurzzeit- und Verhinderungspflege noch flexibler und bedarfsgerechter gestaltet. Ziel ist es, Pflegebedürftigen eine qualitativ hochwertige Betreuung in Übergangssituationen zu ermöglichen - beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur vorübergehenden Entlastung der Angehörigen.


Informationen und Hilfe


Als Beratungsstelle steht die StädteRegion Angehörigen und zu Pflegenden jederzeit gerne beratend zur Seite. Es gibt beispielsweise Unterstützung durch individuelle Beratungsgespräche und Begleitung bei der Auswahl der passenden Pflegeangebote. 
Auch bei Fragen zur Wohnraumanpassung hilft die StädteRegion. Denn oft gibt es Möglichkeiten, die vorhandene Wohnung mit kleinen Maßnahmen alterstauglicher zu machen. Beratung zur Wohnungsanpassung kann präventiv oder bei schon bestehendem Bedarf erfolgen. Sie kann beispielsweise im Alter, bei Demenz oder Behinderung eine wichtige Hilfe sein, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können.


Kontakt 
Beratungsstelle für Pflege und Wohnraumanpassung der StädteRegion Aachen, Zollernstrasse 10, 52070 Aachen. 
Zentrale Telefonnummer: 0241/5198-2443
Pflegeberatung: pflegeberatung@staedteregion-aachen.de 
Wohnraumanpassung: wohnraumanpassung@staedteregion-aachen.de 

Kontakt

Planung und Beratung
Zollernstraße 10
52070 Aachen