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Extrem niedrige Pegelstände in den Fließgewässern der StädteRegion Aachen. Untersagung von Wasserentnahmen aus den Gewässern.

StädteRegion Aachen. Die in diesem Frühjahr deutlich zu geringen Niederschläge und hohen Temperaturen haben auch in den Fließgewässern der StädteRegion Aachen zu extrem niedrigen Pegelständen geführt. Bäche und Flüsse führen zurzeit alarmierend wenig Wasser. Das ist schlecht für die Wasserqualität und Gewässerökologie, bedroht die Lebensräume für Tiere und Pflanzen und reduziert die Selbstreinigungskraft der Gewässer erheblich. Zusätzliche Entnahmen aus Bächen und Flüssen verschärfen die angespannte Situation. Aus diesen Gründen hat die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen ab 01. August per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Fließgewässern in der StädteRegion Aachen untersagt.

Da die Bezirksregierung Köln in ihrer Zuständigkeit mit Datum vom 28.07.2025 schon ein solches Verbot für Entnahmen aus der Rur ausgesprochen hat, wird damit eine einheitliche Regelung für alle Gewässer in der StädteRegion Aachen getroffen. Einige haben umliegende Kreise und Städte haben bereits solche Verfügungen beschlossen beziehungsweise planen das gerade. Das Verbot gilt konkret ab dem 01.08.2025 für die Entnahme mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbarer Behältnisse. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 30. September 2025 befristet. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh bleiben weiterhin erlaubt.

Auch wenn für die kommenden Tage Niederschläge angekündigt sind, bedeutet dies für die Gewässer keine nennenswerte Entspannung. Kurze und starke Regenereignisse lassen keine nachhaltige Verbesserung der Situation erwarten. Durch Starkregenereignisse können große Mengen Laub, Schlamm oder sonstige organische Substanzen in die Gewässer eingetragen werden, was zu einem kurzfristigen Sauerstoffmangel und damit sogar zu einer Verschlechterung der Situation beitragen kann. Diese Niederschläge führen zudem nur zu einem sehr kurzfristigen Anstieg der Pegel. Die Wasserstände werden allerdings weiter engmaschig beobachtet. Sobald sie wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft. 

Kontakt

Wasserwirtschaft
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