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Zahlung der Kfz-Steuer

Als Halter eines steuerpflichtigen Kraftfahrzeuges sind Sie dazu verpflichtet, rechtzeitig Ihre anfallenden Kfz-Steuern zu entrichten. Eine nicht fristgerechte Zahlung zieht ein Mahnverfahren seitens des zuständigen Hauptzollamtes nach sich.
Sollten Sie als Halter eines zugelassenen Kraftfahrzeugs die Kfz-Steuer auch nach der Mahnung nicht bezahlen, wird das Straßenverkehrsamt vom Hauptzollamt beauftragt, das Fahrzeug abzumelden. Die Zulassungsstelle ist in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, Sie unverzüglich aufzufordern, die Zahlung der Kfz-Steuer nachzuweisen oder alternativ das Fahrzeug abzumelden.
Auch zugelassene Fahrzeuge, die aktuell nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (z.B. abgestellte Fahrzeuge auf Privatgelände), unterliegen der Kfz-Steuer. Es wird das Halten eines Fahrzeuges besteuert und nicht die tatsächliche Nutzung.
Ihren Ansprechpartner in Angelegenheiten der Kraftfahrzeugsteuer finden Sie bei den Hauptzollämtern.
Empfehlungen
Das Straßenverkehrsamt kann Ihnen keine Auskunft über den Stand ihres Kfz-Steuerkontos erteilen. Wenden Sie sich deshalb immer an die zuständigen Dienststellen der Zollbehörde.
Achten Sie bei der Überweisung von rückständigen Kfz-Steuern auf die richtige Kontoverbindung der Zollbehörde. Überweisen Sie den Betrag nicht versehentlich auf ein Konto der StädteRegion Aachen.
Kontakt
Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650
info.stva@staedteregion-aachen.de