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Erster bestätigter Fall von Vogelgrippe bei einer Wildgans in Aachen. Keine Stallpflicht angeordnet.
StädteRegion Aachen. Das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit hat bei einer Kanadagans, die in Aachen gefunden wurde, das hochpathogene aviäre Influenza-Virus des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Damit ist erstmals bei einem Wildvogel in der StädteRegion Aachen die Vogelgrippe bestätigt. Aufgrund des Einzelbefundes sieht das hiesige Veterinäramt aber derzeit keine hinreichenden Gründe eine flächendeckende Stallpflicht anzuordnen. Aktuell sind zudem die meisten wildlebenden Wasservögel schon in ihre Winterquartiere gezogen und es ist in der vergangenen Woche kein verendetet Tier mehr gefunden worden, das beprobt werden kann. Das Geschehen wird weiter beobachtet und den aktuellen Entwicklungen angepasst – auch in Absprache mit den Nachbarkreisen.
Seit Wochen grassiert in Europa und in vielen Regionen Deutschlands eine besonders starke Welle der Vogelgrippe. Für Menschen wird die Ansteckungsgefahr nach wie vor als gering eingestuft. Die Krankheit ist allerdings insbesondere für Wasser- und Hausgeflügel hoch ansteckend und meist tödlich verlaufend. Deshalb ist es wichtig, alle Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, vor einer Infektion zu schützen.
Falls trotz des fast abgeschlossenen Vogelzugs noch verendete Zug-, Wasser-, oder Greifvögel gefunden werden, sollten diese dem Veterinäramt per Mail vetamt@staedteregion-aachen.de gemeldet werden. Es wird darüber hinaus darum gebeten, bei der Meldung den möglichst genauen Fundort (GPS-Daten), die Art des Vogels und eine Erreichbarkeit zwecks Rückfragen anzugeben. Tote oder kranke Wildvögel (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden!
Bei verendeten Singvögeln, wie beispielsweise Spatzen, Amseln oder auch bei Tauben, wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. Diese können daher in der Natur verbleiben, falls sie tot aufgefunden
werden. Wenn tote Vögel auf einem Privatgrundstück gefunden werden, können sie in der Restmülltonne unter Beachtung hygienischer Maßnahmen (Handschuhe tragen, Hände waschen, etc.) entsorgt werden.
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält oder halten will, muss das beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse NRW - unabhängig von der Tieranzahl und der Art der Haltung - anmelden. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter:
https://www.staedteregion-aachen.de/gefluegelpest verfügbar.
Alle relevanten Informationen zur Geflügelpest gibt es tagesaktuell beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW unter:
https://www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/aviaere-influenza-nordrhein-westfalen
Kontakt
Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen