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Meldepflicht

Jeder, der lebende, besonders geschützte Wirbeltiere hält, muss diese nach der  Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde unverzüglich anmelden und die rechtmäßige Herkunft des Tieres nachweisen.

Die Meldung muss Angaben enthalten über:

  1. Art,
  2. Alter,
  3. Anzahl,
  4. Geschlecht,
  5. Herkunft/Verbleib,
  6. Standort,
  7. Verwendungszweck und
  8. Kennzeichen.   

Von Ihnen einzureichende Unterlagen:

  • Bestandsanzeige (siehe Dienstleistung "Artenschutz-Meldebestätigung", s.u.)
  • Fotokopien der Nachweise einer rechtmäßigen Herkunft (zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen, Rechnungen, Herkunfts-, Cites- oder EG-Bescheinigungen)
  • ggf. Fotodokumentation (siehe Link "Anleitung Fotodokumentation bei Landschildkröten")

Bei den EG-Bescheinigungen mit Fotodokumentationen sind diese Kopien in Farbe zu fertigen. Wird ein Tier weitergegeben, muss der ehemalige Halter das Tier bei seiner Behörde abmelden und der neue Halter bei seiner Behörde anmelden.

 

 

 

Kontakt

Artenschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen

artenschutz@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Petra Gronowski
Tel: +49 241 5198-7034
Fax: +49 241 5198-87034
petra.gronowski@staedteregion-aachen.de

Frau Lynn Kinkartz
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Fax: +49 241 5198-87033
lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de

Frau Angela Frings
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Fax: +49 241 5198-87035
angela.frings@staedteregion-aachen.de