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Aktuelle Hinweise zur Meldung von Nestern der Asiatischen Hornisse
Seit der Einstufung der Asiatischen Hornisse als etablierte Art durch die EU besteht keine Meldepflicht mehr für Einzeltierbeobachtungen. Einzelne Sichtungen sollen daher nicht mehr an die Naturschutzbehörde übermittelt werden. Um die Mitteilung von Nestfunden, insbesondere in der freien Landschaft, wird jedoch weiterhin gebeten.
Sollten Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse in einem Naturschutzgebiet oder einem geschütztem Landschaftsbestandteil entdecken, melden Sie dieses bitte ausschließlich per E-Mail an:
[artenschutz@staedteregion-aachen.de]
Für die Bearbeitung Ihrer Meldung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
- Genaue Standortdaten des vermuteten Nests (z.B. GPS-Koordinaten oder eine eindeutig nachvollziehbare Lagebeschreibung, z.B. eine Karte).
- Mindestens ein aussagekräftiges Foto, idealerweise mit den Tieren, um eine Verwechslung mit geschützten heimischen Arten auszuschließen.
Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne Fotobeleg oder ohne nachvollziehbare Standortangaben nicht berücksichtigt werden können, da eine fachliche Einschätzung sonst nicht möglich ist.
So erkennen Sie die Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse lässt bereits auf den ersten Blick gut von ihren heimischen, und artenschutzrechtlich besonders geschützten Verwandten unterscheiden. Sie ist etwas kleiner als die Europäische Hornisse und wirkt insgesamt dunkler. Charakteristische Merkmale sind ein dunkelbrauner bis schwarzbrauner Körper, gelb gefärbte Beine sowie ein auffälliger orangefarbenen Streifen am Hinterleib.
Nistverhalten und Lebenszyklus
Auch die Lebensweise der Asiatischen Hornisse unterscheidet sich deutlich von der unserer heimischen Hornissen. Je nach Witterung kann ihr Aktivitätszeitraum bereits im Februar beginnen und sich bis in den Dezember erstrecken. Im Verlauf des Jahres durchläuft sie dabei zwei zentrale Nestphasen:
Primärnest: Im Frühjahr, meist zwischen Februar bis Mai, gründet die begattete Jungkönigin ein kleines Primärnest. Dieses befindet sich häufig in geschützten Bereichen wie dichter Vegetation oder geschützten Hohlräumen. Dieses Primärnest dient als erste Brutstätte für die Entwicklung der ersten Arbeiterinnengeneration.
Sekundärnest: In den frühen Sommermonaten, etwa ab Anfang Juni, beginnen Asiatische Hornissen mit dem Bau eines größeren Sekundärnests. Dieses wird typischerweise in Höhen von über 10 m Höhe angelegt, häufig freihängend in Baumkronen. Im Spätsommer erreicht das Hornissenvolk seine maximale Populationsgröße und kann dann mehrere tausend Individuen umfassen. Mit Einsetzen der ersten Nachfröste im späten Herbst verlassen die begatteten Jungköniginnen das Nest, um zur Überwinterung in geschützte Verstecke zu ziehen.
Umgang mit Nestern der Asiatischen Hornisse
Rechtslage seit März 2025
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) wird in der EU als prioritäre gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung eingestuft. Nachdem sie 2014 erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde, wurde sie zunächst als „Früherkennungs-Art“ behandelt, um eine dauerhafte Ansiedlung zu verhindern. Trotz der ergriffenen Maßnahmen hat sich die Art insbesondere in Nordrhein-Westfahlen weiterhin stark ausgebreitet. Seit März 2025 gilt sie daher als etabliert und wird unter dem Status „weit verbreitet“ geführt; eine vollständige Zurückdrängung der Asiatischen Hornisse ist nun nach aktuellem Kenntnisstand nicht mehr realistisch.
Mit dieser neuen Einstufung entfällt für die Länder und Kommunen die bisherige Pflicht zur Beseitigung sämtlicher Nester. Die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion veranlasst Nestentfernungen künftig ausschließlich aus artenschutzrechtlichen Gründen, sofern sich ein Nest innerhalb eines Naturschutzgebiets oder eines geschützten Landschaftsbestandteils befindet.
Bürgerinnen und Bürger die ein Nest auf ihrem Privatgrundstück feststellen und dieses entfernen möchten, sind selbst dafür verantwortlich, eine fachkundige Beseitigung zu veranlassen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Da Asiatische Hornissen ihr Nest aggressiv verteidigen, wird ausdrücklich empfohlen, die Bekämpfung nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen, um eine sichere und wirksame Entfernung zu gewährleisten.