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Artenschutzrecht

Zum Schutz, Erhalt oder zur Förderung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gibt es zahlreiche internationale (z. B. Washingtoner Artenschutzabkommen, Europäische Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und nationale (z. B. Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung) artenschutzrechtliche Vorschriften, die unter anderem den Zugriff, den Besitz, die Haltung und den Handel der geschützten Tier- und Pflanzenarten regeln.

 

Auch heimische Arten, wie die Vögel in Ihrem Garten, Igel, Kröten und viele mehr, sind aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen geschützt.

Wer Tiere hält, die unter diesen besonderen Schutz fallen, muss in jedem Fall Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt der StädteRegion aufnehmen.

Zu den streng bzw. besonders geschützten Arten zählen gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Tiere und Pflanzen, die in

  • Anhang A oder B der EG-Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG-Verordnung Nr. 338/97)
  • Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie;92/43 EWG)
  • Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und
  • alle europäischen Vogelarten

aufgeführt sind.

Ob ein Tier einem besonderen Schutz unterliegt, erfahren Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Weitere Informationen zu An- und Abmeldung und Kennzeichnung geschützter Tierarten finden Sie unter Meldepflicht und Kennzeichnungspflicht.

 

 

Kontakt

Artenschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen

artenschutz@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Petra Gronowski
Tel: +49 241 5198-7034
Fax: +49 241 5198-87034
petra.gronowski@staedteregion-aachen.de

Frau Lynn Kinkartz
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Fax: +49 241 5198-87033
lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de

Frau Angela Frings
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Fax: +49 241 5198-87035
angela.frings@staedteregion-aachen.de