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Welche Kinder kann ich anmelden?

Die StädteRegion Aachen ist ausschließlich zuständig für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter (im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren) in ihrem Jugendamtsbereich.

Es werden flächendeckend alle Altersgruppen und Buchungszeiten versorgt.

In allen KiTas ist grundsätzlich die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung möglich (Inklusion).

Kinder, die bereits im schulpflichtigen Alter sind, werden in Angeboten der Schulen (Offene Ganztagsschule –OGS- oder gebundene Ganztagsschulen) betreut.

Ansprechpartner sind die jeweiligen Schulleitungen.

Auch die Betreuung während der Sommerferien im Jahr der Einschulung ist Aufgabe der Grundschulen.

Wie melde ich mein Kind an?

Sie können Ihren Betreuungsplatz jederzeit ganz bequem von zu Hause aus suchen und online eine Bedarfsanmeldung einreichen.

Die rechtsverbindliche Bedarfsanmeldung und Platzbuchung erfolgt ausschließlich über das elektronische Verfahren (www.staedteregion-aachen.de/kita).

Das Verfahren stellt sicher, dass der Platzbedarf rechtsverbindlich sowie form- und fristgerecht angemeldet wurde. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung Ihrer Bedarfsanmeldung per Mail.

Bitte nutzen Sie die Filtermöglichkeiten um die Suche nach Ihrem Bedarf einzugrenzen.

Außerdem wird empfohlen, dass Sie bis zu fünf Frage kommende Einrichtungen auswählen und gemäß Ihrem Wunsch priorisieren.

Die elektronische Bedarfsanmeldung ist ein rechtsverbindlicher Antrag auf Zuweisung eines KiTa-Platzes, aber noch keine Platzzusage.

Nach erfolgter Voranmeldung erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Aufnahmegespräch, bei dem Ihr Kind mit dabei sein sollte.

Das persönliche Kennenlernen ist eine wichtige Grundlage, um gegenseitige Erwartungen, Bedürfnisse des Kindes und Rahmenbedingungen der Einrichtung besprechen zu können.

Bei dieser Gelegenheit können Sie das Haus besichtigen.

Erst nach diesem Aufnahmegespräch und Abschluss eines schriftlichen Betreuungsvertrages ist der Platz verbindlich gebucht.

Wer ist für meinen Betreuungsbedarf zuständig?

Die StädteRegion Aachen ausschließlich für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Für diese vier Kommunen stellt sie den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege sicher.

Die anderen regionsangehörigen Städte (Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen) sind selbst für die Kindertagesbetreuung auf ihrem Gebiet verantwortlich. Sie haben zum Teil eigene Elternportale eingerichtet.

Wie ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu verstehen?

Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege tritt mit Vollendung des ersten Lebensjahres ein.

Das Jugendamt ist verpflichtet, einen bedarfsentsprechenden Platz in zumutbarer Entfernung anzubieten.

Was bedarfsentsprechend und zumutbar ist, richtet sich nach der Situation im Einzelfall und den örtlichen Verhältnissen.

Somit besteht kein Anspruch auf

  • einen Platz in einer bestimmten Einrichtung
  • in fußläufiger Entfernung (wenn beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können)
  • einen Platz zusammen mit dem Geschwisterkind
  • einen Platz für 45 Stunden/Woche, wenn 35 Stunden ausreichen
  • einen Platz für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch angezeigt haben.

Wann erhalte ich eine verbindliche Platzzusage?

Alle Anmeldungen werden bis zum 15.10. eines jeden Jahres gesammelt und danach ausgewertet.

Die Planung der Plätze und eventueller Maßnahmen für das kommende Kindergartenjahr ist erst am 15.03. des Folgejahres abgeschlossen.

Erst danach nehmen die KiTas Kontakt zu den Eltern auf und bieten nach Möglichkeit einen KiTa-Platz an.

Zur Aufnahme gehört immer ein persönliches Aufnahmegespräch, bei dem das angemeldete Kind der Einrichtung persönlich vorgestellt werden soll.

Die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Eltern kann bis Mitte Mai dauern.

Parallel dazu suchen Kitas und Jugendamt nach Lösungen für Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können. Dieses Verfahren kann je nach Situation im Einzelfall auch erst später abgeschlossen werden.

Die Tagespflegestellen können meist erst dann Plätze zur Neuaufnahme anbieten, wenn der Wechsel der bisherigen Kinder in die KiTa sichergestellt ist.

Deshalb werden Tagespflegeplätze meist erst nach den KiTa-Plätzen vergeben.

Können auch Kinder angemeldet werden, die noch nicht geboren sind?

Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Die StädteRegion Aachen erfüllt diesen Rechtsanspruch ab einem Jahr in der Regel.

Nach der Geburt und bis zum ersten Geburtstag ist Zeit genug, um Ihr Kind anzumelden.

Landesrechtlich ist geregelt, dass Kinder sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme angemeldet werden sollen.

Freie Plätze stehen in der Regel zum Beginn des Kindergartenjahres (01. August) zur Verfügung.

Wir können am Besten einen Platz für Sie bereithalten, wenn uns Ihre Bedarfsmeldung bis zum 15. Januar vorliegt.

Sollten Sie im Ausnahmefall eine Aufnahme vor Vollendung des ersten Lebensjahres wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Mit der Auswahl und Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen nehmen Sie erheblichen Einfluss auf die KiTa, die Ihnen letztendlich ein Platzangebot machen wird.

Wir möchten nach Möglichkeit den Elternwillen erfüllen ("Wunsch- und Wahlrecht").

Deswegen wird Ihnen immer die KiTa zuerst ein Platzangebot machen, die Sie ausgewählt und als Nr. 1 priorisiert haben.

Falls zum Zeitpunkt der Entscheidung kein Platz in Ihrer "Priorität 1" frei sein sollte, wird Ihnen "Priorität 2", "Priorität 3" usw. ein Platzangebot machen.

Sobald alle von Ihnen ausgewählten KiTas eine Aufnahme ablehnen mussten, erhält die Servicestelle Kindertagesbetreuung darüber eine Nachricht.

Wir werden Ihnen dann eine andere Einrichtung zuweisen.

 

"Der Abgleich mit den Einwohnermeldedaten ist fehlgeschlagen" - und jetzt ?

Das Bedarfsmelde- und Platzbuchungssystem stellt sicher, dass ohne weiteres nur Kinder angemeldet werden können, die ihren Wohnsitz ("gewöhnlichen Aufenthalt") im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen, das sind die Gemeinden Roetgen und Simmerath sowie die Städte Baesweiler und Monschau, haben.

Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle persönlichen Daten inhaltlich richtig übermittelt werden.

Daher gleicht das Anmeldesystem automatisch Ihre Eingaben mit dem Einwohnermelderegister ab.

Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass Ihre Anmeldung (zunächst) nicht angenommen wird.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Kontrolle der Eingaben

Bitte überprüfen Sie nochmals genau die persönlichen Daten von Eltern und Kind. Alle Namen, Geburtsdaten, Adressen müssen genau so geschrieben werden, wie sie beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind.

Es müssen alle Vornamen eingegeben werden.

Prüfen Sie dies bitte zunächst anhand eines amtlichen Dokumentes (Meldebestätigung, Personalausweis usw.)

Häufig gibt es Schwierigkeiten bei Sonderzeichen. Das Bedarfsmeldesystem verfügt dazu über eine Eingabehilfe neben jedem Namensfeld.

2. Sie wohnen in einer anderen Kommune und das soll auch so bleiben

Die StädteRegion Aachen ist zuständig für die Kindertagesbetreuung in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath.

Es können Kinder angemeldet werden, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt dieser Städte angemeldet sind.

Kinder aus anderen Städten müssen beim Jugendamt ihrers Wohnortes angemeldet werden. Nur dieses ist für die Erfülllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz verantwortlich.

Die Kontaktdaten der anderen 6 Jugendämter in der StädteRegion (Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen) finden Sie im Menü auf der linken Seite.

In begründeten Ausnahmefällen und wenn alle Kinder aus dem Jugendamtsbereich versorgt sind, können Ausnahmen zugelassen werden. Nehmen Sie dazu bitte per e-Mail mit der Servicestelle (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite) Kontakt auf.

3. Sie planen einen Umzug

Auch wenn Sie einen Umzug nach Baesweiler, Monschau, Roetgen oder Simmerath planen, wird die Bedarfsmeldung zunächst elektronisch abgelehnt werden, weil Sie noch nicht beim Einwohnermeldeamt dieser Kommunen angemeldet sind.

In diesem Fall nehmem Sie bitte per e-Mail mit der Servicestelle Kontakt auf (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite). Wir schalten Sie dann ausnahmsweise für das Bedarfsmeldeverfahren frei.

4. Das Kind ist noch nicht oder vor kurzem erst geboren

Die Anmeldung kann nur für Kinder erfolgen, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. In bestimmten Fällen reicht die Registrierung der Geburt beim Standesamt nicht aus, etwa wenn der Geburtsort nicht der Wohnort ist. Fragen Sie bitte beim Einwohnermeldemt des Wohnortes nach, ob das Kind bereits dort im Einwohnermelderegister eingetragen ist.

Falls alle diese Schritte nicht zum Erfolg führen, schreiben Sie uns bitte eine e-Mail!