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1. Wer ist für meinen Betreuungsbedarf zuständig?

Die StädteRegion Aachen ist ausschließlich für die Städte Baesweiler und Monschau sowie die Gemeinden Roetgen und Simmerath örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Für diese vier Kommunen stellt sie den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege sicher.

Die anderen regionsangehörigen Städte (Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen) sind selbst für die Kindertagesbetreuung auf ihrem Gebiet verantwortlich. Sie haben zum Teil eigene Elternportale eingerichtet.

 

2. Was bedeutet der Rechtsanspruch?

Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege und ab Vollendung des dritten Lebensjahres auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

Auch für Kinder im Alter bis zu einem Jahr kann ein Platz beantragt werden. Die Anmeldung wird berücksichtigt, wenn nach Aufnahme aller älteren Kinder noch Plätze frei sind.

Dieser Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Die StädteRegion Aachen versucht im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten dem Wunsch- und Wahlrecht nachzukommen. Dennoch gibt es keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung.

 

3. Warum muss ich mein Kind im Elternportal anmelden?

Das Bedarfsmelde- und Platzbelegungsverfahren läuft ausschließlich über das KIVAN-Portal. Es können also nur Bedarfsmeldungen bearbeitet werden, die über das Elternportal eingegangen sind. Schriftliche Anfragen oder Anmeldungen per Telefon oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Das Verfahren stellt sicher, dass der Platzbedarf rechtsverbindlich sowie form- und fristgerecht angemeldet wurde. Nur so ist die Anmeldung für alle notwendigen Stellen (Ihre Wunscheinrichtungen und das Jugendamt) sichtbar.

 

4. Für welche Angebote kann ich meine Kinder anmelden?

Die StädteRegion Aachen ist zuständig für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (KiTas, Kindergärten, Familienzentren) und Kindertagespflegepersonen in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath. Außer der StädteRegion selbst sind auch andere Träger von Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbereich aktiv. Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig.

Die Bedarfsmeldung und Platzbuchung erfolgt für alle Betreuungsformen und Trägerschaften über das Elternportal.

 

5. Welche Kinder kann ich anmelden?

Die StädteRegion Aachen ist ausschließlich zuständig für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter (im Alter von vier Monaten bis sechs Jahren) in ihrem Jugendamtsbereich. In allen KiTas ist grundsätzlich die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung möglich (Inklusion).
Kinder, die bereits im schulpflichtigen Alter sind, werden in Angeboten der Schulen (Offene Ganztagsschule –OGS- oder gebundene Ganztagsschulen) betreut. Ansprechpartner sind die jeweiligen Schulleitungen.
Auch die Betreuung während der Sommerferien im Jahr der Einschulung ist Aufgabe der Grundschulen.

Es können nur Kinder angemeldet werden, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.

Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

 

6. Braucht jedes Kind eine eigene Bedarfsmeldung?

Für jedes Kind muss eine gesonderte Bedarfsmeldung gestellt werden. In der Bedarfsmeldung können jeweils Geschwisterkinder angegeben werden. Diese Angabe ersetzt jedoch nicht die separate Anmeldung. Wenn die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung oder Gruppe gewünscht ist, können Sie diesen Wunsch als Anmerkung in den jeweiligen Bedarfsmeldungen hinterlegen.

 

7. Wie melde ich mein Kind an?

Die rechtsverbindliche Bedarfsmeldung und Platzbuchung erfolgt ausschließlich über das elektronische Verfahren KIVAN (www.staedteregion-aachen.de/kita).

Bitte nutzen Sie die Filtermöglichkeiten um die Suche nach Ihrem Bedarf einzugrenzen.

Außerdem wird empfohlen, dass Sie bis zu fünf in Frage kommende Einrichtungen auswählen und gemäß Ihrem Wunsch priorisieren.

Die elektronische Bedarfsanmeldung ist ein rechtsverbindlicher Antrag auf Zuweisung eines KiTa-Platzes, aber noch keine Platzzusage.

 

8. Wo melde ich mein Kind an?

Sie können Ihren Betreuungsplatz jederzeit ganz bequem von zu Hause aus suchen und online eine Bedarfsmeldung einreichen. Zusätzlich können Sie Ihr Kind in einem unserer Anmeldecafés anmelden. Informationen hierzu finden Sie im Elternportal.

 

9. Welche Angaben benötige ich für eine Anmeldung?

Sie können sich über die Betreuungsangebote zunächst informieren.

Wenn Sie eine Bedarfsanmeldung verbindlich einreichen möchten, müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen. Dazu ist eine gültige E-Mailadresse erforderlich.

Anschließend werden grundlegende Daten zur Person des Kindes und der Sorgeberechtigten abgefragt (Namen, Adressen, Geburtsdatum usw.).

Pflichtangaben sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Sie können zusätzliche Angaben zu Berufstätigkeit, Betreuungszeiten etc. machen, um Ihren Bedarf genauer darzustellen.

 

10. Wie viele Einrichtungen kann ich auswählen?

In der Bedarfsmeldung müssen Sie mindestens eine und können bis zu fünf Wunscheinrichtungen auswählen und priorisieren. Die Reihenfolge, in der Sie die Einrichtungen angeben, bestimmt dabei, in welcher Reihenfolge die Einrichtungen Ihre Bedarfsmeldung bearbeiten.

Die oberste Einrichtung bearbeitet die Bedarfsmeldung zuerst und prüft, ob ein Platz vorhanden ist, oder nicht. Kann diese Einrichtung die Bedarfsmeldung nicht bedienen, ist die zweite Einrichtung an der Reihe usw.

 

11. Wann muss ich mein Kind anmelden?

Die meisten Kinder werden für das jeweils folgende Kindergartenjahr angemeldet. Anmeldeschluss für das jährlich am 01.08. beginnende Kindergartenjahr ist der 31.10. des Vorjahres. Anschließend wird das Elternportal geschlossen.

Das Jugendamt und die Einrichtungen bearbeiten alle zum 31.10. vorliegenden Anmeldungen. Dabei wird die von Ihnen angegebene Priorisierung nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollten mehr Kinder für eine Einrichtung angemeldet werden, als Plätze frei sind, wird auf Grundlage der Aufnahmekriterien des Trägers entschieden.

Für Zuzüge und Kinder, die nach dem 31.10. erst geboren werden, wird ein bestimmtes kontingent an Plätzen freigehalten. Ab dem 01.01. wird dann das Elternportal wieder für neue Anmeldungen geöffnet.
Erst wenn die Gesamtabstimmung abgeschlossen ist, werden Zusagen für das kommende Kindergartenjahr erteilt. Das ist in der Regel nicht vor März zu erwarten.

Kinder sollten sechs Monate vor der gewünschten Aufnahme und/oder spätestens zum Anmeldeschluss elektronisch angemeldet werden. Unterjährige Anmeldungen sind grundsätzlich möglich, können aber nicht immer wunschgerecht berücksichtigt werden. Das hängt jeweils von den Platzkapazitäten und Anmeldezahlen ab.

 

12. Kann ich auch eine Anmeldung abgeben, wenn ich (noch) nicht im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen wohne?

Alle Bedarfsanmeldungen werden automatisch mit dem Einwohnermelderegister abgeglichen. Wenn Sie (noch) nicht im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen wohnen, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Folgendes können Sie dann tun:

  • Wenn Sie nachweislich planen, mit Ihrem Kind in den Jugendamtsbereich der StädteRegion (Städte Baesweiler und Monschau sowie Gemeinden Roetgen und Simmerath) umzuziehen, ist eine Anmeldung kein Problem. Nehmen Sie dazu bitte mit der Servicestelle Kindertagesbetreuung Kontakt auf. Diese wird Ihnen einen Fremdgemeindeantrag zuschicken.
  • Wenn Sie nicht im Jugendamtsbereich der StädteRegion wohnen und auch keinen Zuzug planen, melden Sie bitte Ihren Betreuungswunsch unbedingt bei dem Jugendamt Ihres Wohnortes an. Nur dort können Sie rechtssicher eine Betreuung beanspruchen.

Sie finden Ihr zuständiges Jugendamt unter

In Ausnahmefällen und wenn Plätze frei sind –jedoch ohne rechtlichen Anspruch-  ist auch eine Betreuung im Jugendamtsbereich der StädteRegion möglich. Wenden Sie sich dann bitte an die Servicestelle Kindertagesbetreuung. Sie wird eine Ausnahme für Sie prüfen.

 

13. "Der Abgleich mit den Einwohnermeldedaten ist fehlgeschlagen" - und jetzt?

Das Bedarfsmelde- und Platzbuchungssystem stellt sicher, dass ohne weiteres nur Kinder angemeldet werden können, die ihren Wohnsitz ("gewöhnlichen Aufenthalt") im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen, das sind die Gemeinden Roetgen und Simmerath sowie die Städte Baesweiler und Monschau, haben.

Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle persönlichen Daten inhaltlich richtig übermittelt werden.

Daher gleicht das Anmeldesystem automatisch Ihre Eingaben mit dem Einwohnermelderegister ab.

Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass Ihre Anmeldung (zunächst) nicht angenommen wird.

Gehen Sie bitte wie folgt vor:

   1. Kontrolle der Eingaben

   Bitte überprüfen Sie nochmals genau die persönlichen Daten von Eltern und Kind. Alle Namen, Geburtsdaten, Adressen müssen genau so geschrieben werden, wie sie beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind.

   Es müssen alle Vornamen eingegeben werden.

   Prüfen Sie dies bitte zunächst anhand eines amtlichen Dokumentes (Meldebestätigung, Personalausweis usw.)

   Häufig gibt es Schwierigkeiten bei Sonderzeichen. Das Bedarfsmeldesystem verfügt dazu über eine Eingabehilfe neben jedem Namensfeld.

   2. Sie wohnen in einer anderen Kommune und das soll auch so bleiben

   Die StädteRegion Aachen ist zuständig für die Kindertagesbetreuung in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath.

   Es können Kinder angemeldet werden, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt dieser Städte angemeldet sind.

   Kinder aus anderen Städten müssen beim Jugendamt ihres Wohnortes angemeldet werden. Nur dieses ist für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz verantwortlich.

   In begründeten Ausnahmefällen und wenn alle Kinder aus dem Jugendamtsbereich versorgt sind, können Ausnahmen zugelassen werden. Nehmen Sie dazu bitte per E-Mail mit der Servicestelle (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite) Kontakt auf.

   3. Sie planen einen Umzug

   Auch wenn Sie einen Umzug nach Baesweiler, Monschau, Roetgen oder Simmerath planen, wird die Bedarfsmeldung zunächst elektronisch abgelehnt werden, weil Sie noch nicht beim Einwohnermeldeamt dieser Kommunen angemeldet sind.

   In diesem Fall nehmen Sie bitte per E-Mail mit der Servicestelle Kontakt auf (Kontaktdaten oben rechts auf dieser Seite). Wir schalten Sie dann ausnahmsweise für das Bedarfsmeldeverfahren frei.

   4. Das Kind ist noch nicht oder vor kurzem erst geboren

   Die Anmeldung kann nur für Kinder erfolgen, die bereits geboren und beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. In bestimmten Fällen reicht die Registrierung der Geburt beim Standesamt nicht aus, etwa wenn der Geburtsort nicht der Wohnort ist. Fragen Sie bitte beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes nach, ob das Kind bereits dort im Einwohnermelderegister eingetragen ist.

Falls alle diese Schritte nicht zum Erfolg führen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail!

 

14. Was ist, wenn ich Hilfe bei der Anmeldung brauche?

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die Servicestelle Kindertagesbetreuung persönlich, telefonisch oder per E-Mail gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite sowie auf der Startseite des Elternportals.

Falls sie Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, nutzen Sie gerne unsere Anmeldecafés. Aktuelle Informationen zu den Angeboten finden sie auf der Startseite des Elternportals (https://staedteregion-aachen.meinkitaplatz.de/app/de/home/index).

 

15. Und wenn ich keinen Erfolg bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz habe?

Falls alle von Ihnen ausgewählten Einrichtungen keine Plätze frei haben, können Sie über Ihr Nutzerkonto bis zu 5 weitere Einrichtungen auswählen und priorisieren.

Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz benötigen, steht Ihnen zur Verfügung:

 

StädteRegion Aachen

Servicestelle Kindertagesbetreuung

Tel. 0241-5198-5112

kitaeltern@staedteregion-aachen.de

 

Ansprechpartner/-innen:

Für Baesweiler:

Frau Kümmer

Tel.: 0241/5198/5147

 

Für die Eifel:

Frau Böhlen

Tel.: 0241/5198-5260