Breadcrumb

Mitnahme von Betäubungsmitteln im Ausland

 

Wenn Sie Arzneimittel mit ins Ausland nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss dies vor der Reise vom Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden.

 

Voraussetzungen für die Beglaubigung:

  • Die ausstellende Ärztin / der Arzt ist dem Gesundheitsamt bekannt.
  • Die Mitnahme der Medikamente ist medizinisch notwendig.
  • Die mitgeführte Menge entspricht dem Bedarf für die Reise.
  • Der Verordnungszeitraum beträgt maximal 30 Tage.

 

Zusätzlich erforderlich:

  • Ihre persönlichen Daten stimmen mit dem Ausweisdokument überein.
  • Für jedes Medikament liegt eine separate, vom Arzt vorab ausgefüllte Bescheinigung vor.
  • Die Beglaubigung kostet 10 € (Kartenzahlung).

 

Formulare je nach Reiseziel

Schengen-Länder

(z. B. Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz u. a.):

→ Einheitliches Formular:

BfArM - Startseite - Formular für eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

Alle anderen Länder

(z. B. USA, Türkei, Großbritannien):

→ Formular für Nicht-Schengen-Staaten:

BfArM - Startseite - Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (für Reisen in Länder außerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens)

 

Beglaubigung im Gesundheitsamt

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00–11:30 Uhr
  • Ort: Gesundheitsamt, 5. Etage (Amtsärztlicher Untersuchungsdienst)
  • Telefonische Terminvereinbarung: 0241 / 51985506

 

Bitte reichen Sie alle Unterlagen mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein.

 

Wichtiger Hinweis

Trotz korrekter Unterlagen kann ein reibungsloser Grenzübertritt nicht garantiert werden, da sich Einreisebestimmungen ändern können.

Informieren Sie sich daher zusätzlich bei:

 

Weitere Infos:

BfArM - Reisen mit Betäubungsmitteln