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Mitnahme von Betäubungsmitteln im Ausland
Wenn Sie Arzneimittel mit ins Ausland nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss dies vor der Reise vom Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden.
Voraussetzungen für die Beglaubigung:
- Die ausstellende Ärztin / der Arzt ist dem Gesundheitsamt bekannt.
- Die Mitnahme der Medikamente ist medizinisch notwendig.
- Die mitgeführte Menge entspricht dem Bedarf für die Reise.
- Der Verordnungszeitraum beträgt maximal 30 Tage.
Zusätzlich erforderlich:
- Ihre persönlichen Daten stimmen mit dem Ausweisdokument überein.
- Für jedes Medikament liegt eine separate, vom Arzt vorab ausgefüllte Bescheinigung vor.
- Die Beglaubigung kostet 10 € (Kartenzahlung).
Formulare je nach Reiseziel
Schengen-Länder
(z. B. Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz u. a.):
→ Einheitliches Formular:
Alle anderen Länder
(z. B. USA, Türkei, Großbritannien):
→ Formular für Nicht-Schengen-Staaten:
Beglaubigung im Gesundheitsamt
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00–11:30 Uhr
- Ort: Gesundheitsamt, 5. Etage (Amtsärztlicher Untersuchungsdienst)
- Telefonische Terminvereinbarung: 0241 / 51985506
Bitte reichen Sie alle Unterlagen mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein.
Wichtiger Hinweis
Trotz korrekter Unterlagen kann ein reibungsloser Grenzübertritt nicht garantiert werden, da sich Einreisebestimmungen ändern können.
Informieren Sie sich daher zusätzlich bei:
- Auswärtiges Amt: Auswärtiges Amt - Auswärtiges Amt
- INCB: INCB - Country Regulations for Travellers
- oder bei der Botschaft Ihres Ziellandes.
Weitere Infos:
Kontakt
Amtsärztlicher Untersuchungsdienst
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: 0241 5198-5506
amtsaerztliche.untersuchung@staedteregion-aachen.de