Weisung der Bezirksregierung Köln: StädteRegion muss Klage gegen die Gültigkeit der Ratswahl Stolberg einreichen.

StädteRegion Aachen. Die Bezirksregierung Köln hat der StädteRegion Aachen eine fachaufsichtliche Weisung erteilt, Klage gegen die Gültigkeit der Ratswahl in Stolberg einzureichen. Mit Schreiben vom heutigen Tag (13. Januar 2026) wird die StädteRegion angewiesen, fristgerecht, gegen den Beschluss des Rates der Kupferstadt Stolberg vom 16. Dezember 2025 vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das betrifft die Gültigkeit der Ratswahl in Stolberg.
Es gibt hingegen keine Weisung zur Klage gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Stolberg. Hier wird die StädteRegion Aachen nicht weiter aktiv werden.

Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 14. September 2025 ist es in der Kupferstadt Stolberg zu Unregelmäßigkeiten gekommen, die die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Kupferstadt Stolberg in Frage stellen. Ein enger Mitarbeiter des wiedergewählten Bürgermeisters hatte rechtswidrig verwaltungsintern die Namen und Adressen aller rund 40.000 wahlberechtigten Stolberger Bürgerinnen und Bürger beschafft und an den SPD-Stadtverband Stolberg weitergegeben. Mithilfe dieser Daten wurde ein personalisierter Serien-Wahlwerbebrief für den zur Wiederwahl stehenden Bürgermeister und den SPD-Stadtverband selbst erstellt und verteilt.

Der Wahlprüfungsausschuss und der Rat der Kupferstadt Stolberg haben am 16. Dezember 2025 die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Stolberg mehrheitlich für gültig erklärt und die diesbezüglichen Einsprüche zurückgewiesen. Für die Gültigkeit der Wahl hat hierbei neben einem Ratsmitglied von DEIN STOLBERG lediglich die SPD-Fraktion selbst gestimmt. Als untere Aufsichtsbehörde muss die StädteRegion Aachen entscheiden, ob Sie gegen diesen Ratsbeschluss nun Klage erhebt. 
Es bestehen sowohl bei der Bezirksregierung Köln wie auch bei dem für das Wahlrecht zuständigen Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der Ratswahl, die eine Überprüfung der Wahl durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit erforderlich machen.

Die Bezirksregierung Köln hat auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen verwiesen. Dieses hat 2010 entschieden, dass es den Aufsichtsbehörden nicht freistehe, ob sie eine Wahl durch die Gerichte überprüfen lassen. Vielmehr sei die Aufsichtsbehörde aus Gründen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips verpflichtet, gerichtlich gegen einen Beschluss der Vertretungskörperschaft vorzugehen, wenn sie diesen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl für rechtswidrig hält.
Im vorliegenden Fall seien keine wesentlichen Gründe erkennbar, die einer gerichtlichen Überprüfung der Wahl entgegenstünden.
Nach der klaren fachaufsichtlichen Weisung durch die Bezirksregierung wird die StädteRegion dem Folge leisten und fristgerecht Klage einreichen.

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