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Wann ist es zu viel? Jugendämter raten Erziehungsberechtigten, über Folgen von Alkoholkonsum aufzuklären.
StädteRegion Aachen. Damit die „Karnevalsmaus“ keinen üblen Kater bekommt: Die Jugendämter in der StädteRegion rufen gerade an den närrischen Tagen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf. Denn gerade an Karneval wird fast überall Alkohol angeboten. Für Kinder ist er gesundheitsschädigend und damit streng verboten. Auch Jugendliche sind gefährdet. Sie kennen ihr Limit oftmals noch nicht. Folgen von Alkoholexzessen sind häufig aggressive Entgleisungen, bis hin zu Unfällen und schweren Alkoholvergiftungen. Um diese Situationen zu vermeiden, sind vor allem Erziehungsberechtigte in der Verantwortung. Die Jugendämter in der StädteRegion raten allen Eltern daher, besonders an Karneval auf ihre Kinder zu achten und rechtzeitig mit ihnen über die Folgen von Alkoholkonsum zu sprechen. Hier sind einige Hinweise:
• Karneval macht auch ohne Alkohol Spaß. Machen Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn bewusst, dass sie „Nein“ zu Alkohol sagen können!
• Seien Sie für Ihr Kind ein Vorbild - ebenso wie ein aufmerksamer und verständnisvoller Gesprächspartner.
• Ist Ihr Kind über 16 Jahre alt? Dann treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen zum Thema Alkoholkonsum. Wie viel ist in Ordnung und wann ist es zu viel? Welche Getränke sind geeignet, welche nicht?
• Planen Sie zusammen mit Ihrem Kind, wie es nach einem Partybesuch sicher nach Hause kommt.
• Falls doch einmal zu viel Alkohol ins Spiel gekommen ist, machen Sie keine Vorwürfe. Erst wenn der Rausch vorbei ist, ist die richtige Zeit für ein Gespräch.
• Unterstützen Sie Alkoholkonsum von Minderjährigen nicht, indem Sie ihnen Alkohol kaufen. Wenn Ihr Kind zu Hause eine Party organisiert, achten Sie auf das Alter der jungen Gäste.
Viele weitere Informationen bietet die Webseite www.kenn-dein-limit.de in der Rubrik „Informationen für Eltern“.
Doch nicht nur für Erziehungsberechtigte gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Bei Karnevalsfeiern sind alle Erwachsenen dazu aufgerufen, für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Das bedeutet auch sicherzustellen, dass Kinder keinen Alkohol und Jugendliche keine hochprozentigen Getränke erhalten. In der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, Diskotheken, aber auch beim Straßenkarneval auf öffentlichen Plätzen gilt:
• Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche Getränke trinken.
• Hochprozentiger Alkohol oder brandweinhaltige Getränke, wie beispielsweise Likör, Wodka, Alcopops oder Rum sind erst ab 18 Jahren erlaubt!
Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit. Im privaten Raum greift die Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten, die für das Wohl ihrer Kinder in besonderer Weise verantwortlich sind. Wer Fragen hat oder Unterstützung braucht, findet hier Informationen und Beratung:
• Webseite zum Jugendschutz der Jugendämter in der StädteRegion Aachen: www.imblick.info
• Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der StädteRegion Aachen: www.staedteregion-aachen.de/erziehungsberatung
• Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung speziell für Jugendliche: www.kenn-dein-limit.info
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2478
Fax: +49 241 5198-80007
jugendamt@staedteregion-aachen.de