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Führerscheinprüfung mit Automatikfahrzeugen - B197

Eintrag der Schlüsselzahl 197

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 16. November 2020 wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Für die Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, auch bei Ablegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Im Gegensatz zu den bis 1986 geltenden Bestimmungen wird die erforderliche Fahrstundenzahl von mindestens 6 Stunden auf 10 Stunden erhöht. Zusätzlich müssen die Fahrlehrer_innen bescheinigen, dass der Schüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Wegfall der Beschränkung – Automatik – bei Bewerber_innen um die Fahrerlaubnis der Klasse B

Wann entfällt die Beschränkung?                                      

  • Die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B entfällt bei Fahrschüler_innen, wenn dieseeine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe von mindestens 10 Unterrichtsstunden  á 45 Minuten absolvieren
    und
  • in einer 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaft nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen zu können.

Die Fahrerlehrer_innen stellen zum Nachweis der Befähigung eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschulausbildungs-Verordnung (FahrschAusbO) aus, die bei der praktischen Prüfung vorgelegt werden muss. Durch den Eintrag der Schlüsselzahl 197 für die Klasse B in der Spalte 12 des Kartenführerscheines wird dokumentiert, dass der Nachweis über die Befähigung erbracht wurde.

Wo und wann beantrage ich den Eintrag der Schlüsselzahl 197?
Bereits bei der Antragstellung müssen die Fahrschüler_innen erklären, die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erwerben zu möchten.

Welche Gebühren fallen für den Eintrag der Schlüsselzahl 197 an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr wird für den Eintrag der Schlüsselzahl 197 eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 28,60 € (neben der Antragsgebühr in Höhe von 44,70 €) erhoben.

Aufhebung der Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78) bei Inhaber_innen der Fahrerlaubnis der Klasse B

Wann wird die Beschränkung bei Inhaber_innen aufgehoben?

  • Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatik (Schlüsselzahl 78) für Inhaber_innen der Fahrerlaubnis der Klasse B ist aufzuheben, wenndie Inhaber_innen der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweisen, dass sie zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe befähigt sind (die Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden)
    oder
  • durch die Vorlage der Bescheinigung nach Anlage 7 der FahrschAusbO.    

Was gilt bei der Erweiterung der Klasse B auf eine C oder D-Klasse?
Inhaber_innen einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erhalten bei Erweiterung auf eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D eine auf die jeweilige bezogene Beschränkung auf Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78), sofern die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die im Zusammenhang mit einer Bescheinigung nach Anlage 7 FahrschAusbO erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 berechtigt nicht dazu, bei den aufbauenden Fahrerlaubnisklassen (BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) auf die Beschränkung zu verzichten. Sofern die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 bei den jeweiligen Klassen.

Wo kann ich die Aufhebung der Beschränkung beantragen?
Der Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Bei Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der gültige Ausweis sowie der bisherige Führerschein vorgelegt werden.

Was kostet die Aufhebung der Beschränkung?
Die Beschränkung auf Automatik kann nicht einfach im bisherigen Führerschein gestrichen werden. Vielmehr ist ein neuer Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 bei der Bundesdruckerei in Berlin zu beantragen. Es ist eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr  für den Umtausch des Führerscheines sowie den Eintrag der Schlüsselzahl 197 in Höhe von 53,90 € zu erheben.

Die Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen (Beeinträchtigung, Behinderung etc.) erfolgte.