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Regelmäßige Untersuchung eines Fahrzeugs (Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung)


Die meisten zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge müssen in regelmäßigen Abständen von zugelassenen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS u.a.) untersucht werden.

Als Halter eines Fahrzeugs müssen Sie dieses regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüfen lassen. Diese Hauptuntersuchung muss in der Regel alle zwei Jahre erfolgen.

Fahrzeuge, die in der Nutzung schweren Belastungen und Laufleistungen unterliegen (Busse, Lastkraftwagen), sind neben der Hauptuntersuchung auch der Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

Die für die Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung vorgegebenen Prüfungstermine sind einzuhalten.

Auch zugelassene Fahrzeuge, die aktuell nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (z.B. abgestellte Fahrzeuge auf Privatgelände), müssen fristgerecht bei technischen Untersuchungen überprüft werden.

Ursache für die sogenannte Überziehung der Hauptuntersuchung sind sehr oft Nachlässigkeiten des Halters. Sie wird hauptsächlich festgestellt durch die Polizeibehörden oder durch die Ordnungsdienste der Kreise und Gemeinden. Sie als Halter erhalten dann einen Kontrollbericht, auch „Mängelkarte“ genannt.

Das Straßenverkehrsamt erhält eine Durchschrift des Kontrollberichtes und überwacht die Angelegenheit.

Nachdem Sie den Mangel beseitigt haben und eine entsprechende Organisation dies geprüft hat, müssen Sie dem Straßenverkehrsamt die Mängelkarte mit der schriftlichen Bestätigung über die Beseitigung des Mangels zusenden. Ein entsprechender Hinweis steht auf der Mängelkarte.

Können Sie die Frist, die Ihnen auf der Mängelkarte gesetzt wurde, nicht einhalten, müssen Sie das Straßenverkehrsamt benachrichtigen.

Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur umgehenden Fahrzeugüberprüfung dann nicht nach, werden Sie vom Straßenverkehrsamt dazu aufgefordert. Das geschieht im Rahmen eines sogenannten Betriebsuntersagungsverfahrens. Dieses Betriebsuntersagungsverfahren kann bis zur zwangsweisen Abmeldung Ihres Fahrzeuges führen.


Empfehlungen

Sorgen für Sie immer für die fristgerechte technische Untersuchung Ihres Fahrzeuges.

Die Prüforganisation bestätigt nach erfolgreicher Überprüfung auf einem Prüfbericht, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Bewahren Sie den Bericht sorgfältig auf, denn er ist auf Verlangen den zuständigen Stellen vorzulegen. Übergeben Sie bei einem Verkauf des Fahrzeuges den Prüfbericht an den Käufer.

 

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de