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Gewässerrandstreifen

 

 

Der Gewässerrandstreifen trägt zur Entwicklung des Gewässers bei und schützt das Gewässer gleichzeitig vor schädlichen Stoffeinträgen. Hierbei spielen Einträge aus der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle.

Das Landeswassergesetz NRW in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz sieht daher in Bezug auf den Gewässerrandstreifen im Außenbereich verschärfte Regelungen für die Landwirtschaft vor. Diese beschränken u. a. die Ackernutzung sowie die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Bereich des jeweiligen Gewässerrandstreifens.

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52070 Aachen

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Termine nach Vereinbarung


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Fax: +49 241 5198-87016
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