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Kindertagespflegeperson werden

für die StädteRegion Aachen

Die Kindertagespflege soll das Angebot der Kindertageseinrichtungen ergänzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren.  Die Förderung ist an folgende grundsätzliche Voraussetzungen gebunden, um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagespflege gerecht zu werden:

  • Betreuung für mindestens 3 Monate am Stück
  • Betreuungszeit pro Woche mindestens 10 Stunden
  • Kinder im alter unter drei Jahren
  • Für Kinder ab drei Jahren nur, soweit ein bedarfsgerechtes Betereuungsangebot nicht in einer KiTa bzw. Schule (Offene Ganztagsschule, dreizehn plus, gebundene Ganztagsschule) sichergestellt werden kann

Außerhalb dieser Voraussetzungen kann eine Vermittlung erfolgen. Die Kosten sind dann von den Eltern selbst zu tragen (privatrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson). In einigen Fällen zahlen auch die Krankenkassen oder die Arbeitsverwaltung einen Zuschuss.

Leistungen für Tagespflegepersonen

Die Förderung in Kindertagespflege beinhaltet

  • die Vermittlung von Kindern zu geeigneten Tagespflegepersonen,
  • die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie
  • die Gewährung einer laufenden Geldleistung.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie finanziert direkt die Arbeit der Tagespflegepersonen. Die Geldleistungen der StädteRegion an die Tagespflegepersonen beinhalten neben einem leistungsgerecht ausgestalteten Betreuungsgeld auch die Sachkosten sowie Zuschüsse für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung und Unfallversicherung.

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Über die Erteilung der Tagespflegeerlaubnis entscheidet der pädagogische Fachdienst des Amtes. Grundlage sind § 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den Handreichungen des Deutschen Jugendinstituts (Stand: 02.10.2009).

Wir empfehlen vor Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder Aufnahme der Tätigkeit als Tagespflegeperson ein ausführliches Motivations- und Vorstellungsgespräch mit dem pädagogischen Fachdienst.

Bei diesem Gespräch erfahren Sie auch, welche Unterlagen wir noch von Ihnen benötigen.