Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Entscheidung im Elterngeldbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch erheben. Dann wird die getroffene Entscheidung erneut überprüft.

Nach einem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren steht Ihnen der Klageweg offen. Wo und wie Klage eingereicht werden kann, ist der Rechtsbehelfsbelehrung des Widerspruchsbescheids zu entnehmen.

Kontakt

Elterngeldstelle
Trierer Straße 1
52078 Aachen

Tel: +49 241 5198-5708
Fax: +49 241 5198-5790
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