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A 70.2 Betrieblicher Umweltschutz

 

Die Arbeitsgruppe A 70.2, Betrieblicher Umweltschutz, ist zum einen

  • Genehmigungsbehörde

für Verfahren nach den Regelungswerken des Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft und der Abfallwirtschaft.

Zum anderen sind wir

  • Überwachungsbehörde

für circa 120 Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (sogenannte BImSch-Anlagen, davon circa 60 Windkraftanlagen), sowie für circa 3000 erfasste Betriebe, die von den städteregionsangehörigen Kommunen bzw. für den Südkreis durch die Städteregion, nach Baurecht genehmigt wurden (sogenannte Bauscheinanlagen).

Für die Betriebe im Stadtgebiet Aachen ist die Stadt Aachen zuständig.

Genehmigungsbehörde

Als Genehmigungsbehörde im Bereich des Immissionsschutzes werden in der Abteilung Betrieblicher Umweltschutz sämtliche Verfahren in Bezug auf genehmigungspflichtige Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Städteregion durchgeführt. Es handelt sich beispielsweise um Windkraftanlagen, Altautoverwertungsanlagen, Schlachthöfe, Steinbrüche, Bauschuttrecyclinganlagen, Biogasanlagen, Schrottplätze, Schießstände sowie um einzelne Anlagen wie Elektroumspannanlagen, Feuerungsanlagen und Druckmaschinen.  Je nach Anlagentyp und/oder Größe des Betriebes ist die Bezirksregierung Köln zuständig.

Vom konkreten Vorhaben des Betreibers hängt ab, ob lediglich ein Anzeigeverfahren oder aber ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchzuführen ist; für den Fall der Neuerrichtung ist ein komplettes Genehmigungsverfahren erforderlich. Zu prüfen ist dabei, ob dies im sogenannten förmlichen Verfahren, also mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattzufinden hat, was in jedem Fall vom Antragsteller beantragt werden kann.

Im Bereich der Wasserwirtschaft benötigen Betreiber, die besonders behandlungsbedürftiges Abwasser in die Kanalisation einleiten, wie zum Beispiel Abwasser aus Autowaschanlagen, Chemischen Reinigungen oder Zahnarztpraxen, eine sogenannte Indirekteinleitungsgenehmigung.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie beispielsweise Heizölverbraucheranlagen, müssen in Bezug auf das Einhalten von Prüfpflichten und / oder Anzeigepflichten kontrolliert werden.
Schließlich gibt es das Verfahren der Eignungsfeststellung. In diesem Verfahren wird die Eignung einer geplanten Anlage für den angestrebten Verwendungszweck geprüft.

Im Bereich der Abfallwirtschaft werden keine Genehmigungen im engeren Sinne erteilt; das Sammeln von Abfällen wie beispielsweise Alttextilien, Altpapier und Altmetallen wie auch der Transport von Abfällen wie beispielsweise von Baustellenabfällen ist aber anzeige- bzw. bestätigungspflichtig. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist nachweispflichtig.

Überwachungsbehörde

Die Aufgaben als Überwachungsbehörde sind vielfältig. Tagesgeschäft ist die Bearbeitung eingehender Beschwerden oder auch gemeldeter Schadensfälle bzw. unsachgemäßer Betriebszustände. Hier findet eine sogenannte Anlassüberwachung, häufig vor Ort, statt. Oftmals in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern oder den Bauaufsichtsämtern der städteregionsangehörigen Kommunen, die letztlich auch Genehmigungsbehörde sind.

Tagesgeschäft ist aber auch die Abgabe von Stellungnahmen als sogenannte Träger öffentlicher Belange gegenüber den Bauaufsichtsämtern, die dann die Stellungnahmen als Nebenbestimmungen und Hinweise in ihre Baugenehmigung übernehmen.

Weiter findet täglich die Prüfung von Sachverständigengutachten und sonstigen Prüfberichten statt, welche nach den Regelungen des Wasser- oder Immissionsschutzrechtes erforderlich sind.

Schließlich werden Betriebe auch nach zuvor festgelegten Überwachungsrhythmen einer sogenannten Regelinspektion unterzogen, das heißt, es findet eine Überprüfung vor Ort ohne bestimmten Anlass statt, auch Umweltinspektion genannt.

Insgesamt stehen jedem Betrieb eine Ansprechperson aus dem technischen Fachbereich Immissionsschutz sowie eine weitere Person aus dem technischen Fachbereich Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft sowie eine Ansprechperson aus der Verwaltungsabteilung zur Verfügung.

Die Ansprechpersonen im Einzelnen entnehmen Sie bitte unserem Internet Auftritt zu dem jeweiligen Fachthema.


Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


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Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen

Frau Birgit Kaul
Tel: +49 241 5198-7020
Fax: +49 241 5198-87020
birgit.kaul@staedteregion-aachen.de