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Eingriffsregelung für (Bau)Vorhaben im Außenbereich

An jedem Tag werden allein in Deutschland über 115 ha Boden versiegelt (in NRW über 15 ha pro Tag, das entspricht etwa einer Fläche von 20 Fußballfeldern pro Tag). 

 

Verschiedenste Maßnahmen wie Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieansiedlung, Ausbau des Straßen- und Wegenetzes, Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, Intensivierung der Freizeitnutzung führen in der Regel zu dauerhaften Beeinträchtigungen unserer Natur- und Kulturlandschaft. Das heißt, hier gehen Flächen verloren, auf denen bisher Tiere und Pflanzen lebten.

Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes wurde im Landesnaturschutzgesetz (§ 30 ff LNatSchG NRW) mit der so genannten Eingriffsregelung ein abgestuftes Instrumentarium von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzpflichten festgelegt. Das Ziel der Eingriffsregelung ist, die Funktionen der Natur, die durch ein Vorhaben (Eingriff) geschädigt werden oder verloren gehen, wiederherzustellen oder zu kompensieren.

Hierbei geht es nicht nur darum, Tier- und Pflanzenbestände zu sichern. Die Landschaft soll gleichzeitig auch ihren Wert für die Erholung der Menschen behalten.

Kontakt

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Zollernstraße 20
52070 Aachen

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andrea.petermann@staedteregion-aachen.de

für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

Frau Lea Walterscheid
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Fax: +49 241 5198-87039
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für Alsdorf, Baesweiler und Herzogenrath

Herr Harald Thyssen
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Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de
Raum: F 303