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Verfahren bei Eingriffen

Für Vorhaben in der Städteregion Aachen (außer Stadtgebiet Aachen), die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, ist die Städteregion als Untere Naturschutzbehörde (UNB) für die Eingriffsregelung zuständig.


Grundsätzlich beteiligt die Behörde, die für die Genehmigung eines Eingriffsvorhabens zuständig ist, die Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene. Eingriffsvorhaben, für die sonst keine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist, müssen direkt bei der UNB beantragt werden (z.B. Beseitigung von Gehölzen im Außenbereich).

Für die Ermittlung der Eingriffsintensität und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erstellt der Antragsteller mit Hilfe eines Fachbüros einen landschaftspflegerischen Begleitplan / Fachbeitrag. Dieses Gutachten ist der UNB vorzulegen.

Um das Genehmigungsverfahren ohne Zeitverluste und sachgerecht zum Abschluss zu bringen, empfiehlt es sich, den landschaftspflegerischen Begleitplan vor endgültiger Fertigstellung mit der UNB abzustimmen.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

für Monschau und Simmerath

Frau Andrea Petermann
Tel: +49 241 5198-7038
Fax: +49 241 5198-87038
andrea.petermann@staedteregion-aachen.de

für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

Frau Lea Walterscheid
Tel: +49 241 5198-7039
Fax: +49 241 5198-87039
lea.walterscheid@staedteregion-aachen.de

für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen

Herr Harald Thyssen
Tel: +49 241 5198-7037
Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de