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StädteRegion Aachen. Die Zahl der Meldungen zu Hornissennestern in der StädteRegion Aachen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Aus diesem Grund informiert die Untere Naturschutzbehörde, wie man bei einem aufgefundenen Nest vorgehen soll. Aktuell kommen in Deutschland zwei Hornissenarten vor: die Europäische sowie die Asiatische Hornisse. Die Asiatische Hornisse ist etwas kleiner, hat schwarz-gelbe Beine und einen schwarzen Hinterleib mit dünnen gelben Bändern. Die größere Europäische Hornisse hat hingegen rötlich-braune Beine und einen leuchtend gelben Hinterleib mit schwarzen Punkten und Bändern.
Die heimische Europäische Hornisse steht unter besonderem Schutz. Das bedeutet unter anderem, dass Tiere grundsätzlich nicht gestört und Nester nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen. Eingriffe, etwa eine Umsiedlung oder Beseitigung eines Nestes, sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und brauchen eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Asiatische Hornisse ist hingegen eine invasive, gebietsfremde Art. Sie soll grundsätzlich eingedämmt werden, wurde aber im März 2025 in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima als etablierte Art eingestuft. Aus diesem Grund findet keine flächendeckende Bekämpfung mehr statt. Ebenso besteht derzeit keine Meldepflicht mehr für einzelne Funde oder Nester.
Werden Nester gefunden, ist wie folgt vorzugehen:
Nester im Innenbereich
Wird ein Hornissennest im Innenbereich (das meint zusammenhängend bebaute Ortsteile incl. der Gärten) gefunden und besteht eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung, können die örtlichen Ordnungsämter im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden.
Sofern eindeutig festgestellt werden kann, dass es sich um ein Nest der Asiatischen Hornisse handelt, kann eine Bekämpfung unmittelbar veranlasst werden. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist dann nicht erforderlich. Eine Entfernung sollte aus Gründen der eigenen Sicherheit immer durch eine entsprechend ausgebildete Fachkraft erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
Handelt es sich dagegen um ein Nest der Europäischen Hornisse, ist vor möglichen Maßnahmen zwingend die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen zu beteiligen, da diese Art besonders geschützt ist. Maßnahmen sind nur mit einer Genehmigung möglich.
Nester im Außenbereich
Werden Nester im Außenbereich (das umfasst alle Flächen außerhalb dieser Ortsteile und Bebauungspläne), also in Natur und Landschaft festgestellt, erfolgt grundsätzlich keine Entfernung von Nestern der Europäischen Hornisse, da diese Art Teil der heimischen Tierwelt ist und eine wichtige Rolle in den Ökosystemen einnimmt.
Auch bei Nestern der Asiatischen Hornisse erfolgt im Außenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen keine routinemäßige Bekämpfung mehr. Nester in der Natur werden nur in absoluten Einzelfällen entfernt, wenn dies zum Schutz besonders sensibler Ökosysteme oder Arten erforderlich ist. Hier wird die Untere Naturschutzbehörde auf eigene Kosten tätig.
Es besteht keine Meldepflicht von Hornissennestern und diese sollten ausdrücklich nur bei erkennbaren Problemen beziehungsweise einer Gefahr für die Bevölkerung gemeldet werden. Für Rückfragen oder eine Abstimmung im Einzelfall steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen zur Verfügung.
Problematische Nester beider Arten oder Fragen, z.B. zur Bestimmung, können direkt als E-Mail (bitte mit Bildern und möglichst genauen Lagedaten) an die Mailadresse artenschutz@staedteregion-aachen.de gesendet werden.
Kontakt
Öffentlichkeitsarbeit
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Aachen
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Fax: +49 241 5198-81300
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