StädteRegion fördert alternative Energien mit 500.000 Euro.

StädteRegion Aachen. Auch 2026 fördert die StädteRegion Aachen wieder den Ausbau alternativer Energien. Der Städteregionstag hat die neuen Förderrichtlinien beschlossen. In diesem Jahr stehen dafür insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Anträge für die Förderprogramme „Regenerative Gebäudetechnik“, „Begrünung“ und „Steckersolargeräte“ können ab dem 18. Mai 2026, Anträge für das Förderprogramm „Batteriespeicher für PV-Anlagen“ ab dem 20. Mai 2026 (jeweils ab 8 Uhr) gestellt werden. Die Richtlinien gelten für die Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen. Die Stadt Aachen hat eigene Förderprogramme.

Die Anlagen müssen vor Antragstellung und frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Betrieb genommen worden sein sowie sich im Eigentum der antragstellenden Person befinden. Die Fördermittel können online unter: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien beantragt werden. Dazu muss im ersten Schritt ab Start der Förderung (siehe bei den einzelnen Programmen) ein Ticket gebucht werden, das zur Stellung eines Antrags berechtigt. Benötigt werden dazu lediglich Name, Vorname und Mailadresse. Damit erhält man dann einen Zugangslink zum Förderantrag und hat 14 Tage Zeit, um den Antrag zu stellen. Wer kein Ticket bekommen hat, kann sich auf einer Warteliste registrieren. 
Auf der oben genannten Internetseite finden sich auch Checklisten, die bei der Antragstellung helfen. Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, wird bei der Antragsstellung unterstützt. Bitte wenden Sie sich dann vorab an die Mailadresse foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de oder telefonisch an:  0241-51986099.
Falls man bei der Planung eines Projekts Hilfe benötigt, kann man sich an erfahrene Architekten bei Altbau plus e.V. wenden (www.altbauplus.info), die dort beraten.

Die Förderprogramme im Überblick:

  • Regenerative Gebäudetechnik (Wärmepumpe, Pelletheizung)
    Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
    Gefördert werden der Kauf und die fachgerechte Installation einer Wärmepumpe oder Pelletheizung mit jeweils 1.000 €.
  • Steckersolargeräte (Balkonkraftwerken)
    Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
    Der erstmalige Kauf und die fachgerechte Installation eines Steckersolargeräts werden mit einem Betrag von 80 € pro Anlage gefördert. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Mieterinnen und Mieter.
  • Dach- und Fassadenbegrünung
    Antragsstellung ab 18. Mai 2026, 8 Uhr
    Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 40 € pro m² Dach- oder Fassadenbegrünung, maximal 1.000 €. Bei Nutzung von Klicksystemen zur Begrünung von Flachdächern ist Eigenleistung beim Verlegen zulässig. Neu ist, dass der Antrag erst nach der Fertigstellung gestellt werden kann.
  • Batteriespeichersysteme für PV-Anlagen
    Antragsstellung ab 20. Mai 2026, 8 Uhr
    Gefördert wird der erstmalige Kauf und die fachgerechte, Erstinstallation eines stationären Batteriespeichers für Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 150 €, ab der dritten Person 200 €, max. 1.100 € je Haushalt. Im Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) gibt es pro Wohneinheit 300 €, maximal 1.500 € Förderung. Für Vereinsgebäude und - neu - für Betriebsgebäude kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) beträgt die Förderung pauschal 1.500 €. Einen zusätzlichen Bonus von 200 € erhalten Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einem ersatzstromfähigen Wechselrichter.

Weitere Details zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Förderung sind auf der Homepage der StädteRegion Aachen zu finden www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien.

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