Übernimmt meine private Krankenversicherung die Rettungsdienstgebühren?

Der Gebührenbescheid der StädteRegion Aachen richtet sich immer an Sie als Empfängerin oder Empfänger der Leistung. Das gilt unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Privat Versicherte (PKV) Reichen Sie den Gebührenbescheid bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Je nach Tarif übernimmt Ihre PKV die Kosten bei medizinisch notwendigen Einsätzen. Eine direkte Abrechnung zwischen der StädteRegion Aachen und Ihrer PKV findet in der Regel nicht statt. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.

Gesetzlich Versicherte (GKV) Die StädteRegion Aachen rechnet die Gebühren auf Basis der Vereinbarungen nach § 133 SGB V direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sofern der Einsatz medizinisch notwendig war. In diesem Fall erhalten Sie keinen oder nur einen anteiligen Bescheid. Sollten Sie einen vollständigen Bescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Krankenkasse.

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Kontakt

Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath