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Ich möchte den Gebührenbescheid anfechten. Was muss ich tun?
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Gebührenbescheid inhaltlich oder der Höhe nach nicht zutreffend ist, können Sie Widerspruch einlegen.
Alle weiteren Informationen dazu, insbesondere Fristen, Adresse und Vorgehensweise, entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid oder Ihrer Rechnung.
Bitte beachten Sie: Ein Widerspruch und ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung sind zwei getrennte Schritte.