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Gebühren und Abrechnung im Vorbeugendem Brandschutz
Sie haben einen Gebührenbescheid für Leistungen des Vorbeugenden Brandschutzes der StädteRegion Aachen erhalten oder möchten sich über die Kosten informieren? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Gebührensatzung sowie Antworten auf häufige Fragen.
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung der StädteRegion Aachen für den Vorbeugenden Brandschutz, die Brandschutzdienststelle und das Brandschauwesen.
Im Gegensatz zum Rettungsdienst handelt es sich hierbei nicht um Pauschalen. Die Gebühren werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand (inklusive Vor- und Nachbereitung sowie An- und Abfahrt) und der Anzahl der eingesetzten Personen berechnet.
Gebührenpflichtige Leistungen sind unter anderem:
- Brandschutztechnische Beratungen und Objektbesichtigungen
- Stellungnahmen in bauaufsichtlichen Verfahren (z. B. Bauanträge)
- Prüfungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen von Brandmeldeanlagen (BMA) und Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
- Abnahmen von Feuerwehrzufahrten und Löschwasserentnahmestellen
Der aktuelle Gebührensatz beträgt 76,35 Euro pro Stunde und eingesetzter Person (bzw. 19,09 Euro je angefangene Viertelstunde, wobei mindestens eine Stunde abgerechnet wird) zuzüglich eventueller Reisekosten oder Auslagen für Fremdleistungen.
Häufige Fragen
Kontakt
Vorbeugender Brandschutz
Kranzbruchstraße
15
52152
Simmerath
Tel: +49 241 5198-3801
brandschutzdienststelle@staedteregion-aachen.de
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Gebührensatzung Vorbeugender Brandschutz
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