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Gebühren und Abrechnung im Vorbeugendem Brandschutz

Sie haben einen Gebührenbescheid für Leistungen des Vorbeugenden Brandschutzes der StädteRegion Aachen erhalten oder möchten sich über die Kosten informieren? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Gebührensatzung sowie Antworten auf häufige Fragen.

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Satzung der StädteRegion Aachen für den Vorbeugenden Brandschutz, die Brandschutzdienststelle und das Brandschauwesen.

Im Gegensatz zum Rettungsdienst handelt es sich hierbei nicht um Pauschalen. Die Gebühren werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand (inklusive Vor- und Nachbereitung sowie An- und Abfahrt) und der Anzahl der eingesetzten Personen berechnet.

Gebührenpflichtige Leistungen sind unter anderem:

  • Brandschutztechnische Beratungen und Objektbesichtigungen
  • Stellungnahmen in bauaufsichtlichen Verfahren (z. B. Bauanträge)
  • Prüfungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen von Brandmeldeanlagen (BMA) und Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
  • Abnahmen von Feuerwehrzufahrten und Löschwasserentnahmestellen

Der aktuelle Gebührensatz beträgt 76,35 Euro pro Stunde und eingesetzter Person (bzw. 19,09 Euro je angefangene Viertelstunde, wobei mindestens eine Stunde abgerechnet wird) zuzüglich eventueller Reisekosten oder Auslagen für Fremdleistungen.

 

Häufige Fragen

Warum habe ich einen Gebührenbescheid erhalten?

Warum habe ich einen Gebührenbescheid erhalten?

Wie berechnen sich die Gebühren?

Wie berechnen sich die Gebühren?

Gibt es eine Mindestgebühr?

Gibt es eine Mindestgebühr?

Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?

Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?

Wer muss die Gebühren bezahlen?

Wer muss die Gebühren bezahlen?

Wann muss ich die Gebühren bezahlen?

Wann muss ich die Gebühren bezahlen?

Kontakt

Vorbeugender Brandschutz
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath

Tel: +49 241 5198-3801
brandschutzdienststelle@staedteregion-aachen.de