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Ich habe eine Genehmigung meiner Krankenkasse. Warum erhalte ich trotzdem einen Gebührenbescheid?

Krankenkassen genehmigen Transportleistungen nach Fahrzeugtyp. Wenn Ihre Krankenkasse einen Transport mit Taxi, Liegemietwagen oder Behindertenfahrdienst genehmigt hat, gilt diese Genehmigung nicht für einen Krankentransportwagen (KTW) der StädteRegion Aachen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich. Die Kosten zahlen Sie selbst.

Bitte prüfen Sie Ihre Genehmigung: Ist dort ausdrücklich ein „Krankentransportwagen (KTW)” angegeben? Nur dann kann die StädteRegion Aachen auf dieser Basis mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Wichtig: Geben Sie eine vorliegende Genehmigung Ihrer Krankenkasse möglichst direkt beim Transport dem Rettungsdienstpersonal mit. Haben Sie dies versäumt, reichen Sie die Genehmigung nachträglich unter Angabe des Kassenzeichens bei der Gebührenabrechnung Rettungsdienst ein.

Bei Fragen zur richtigen Art der Genehmigung wenden Sie sich bitte vor dem Transport an Ihre Krankenkasse.

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Kontakt

Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath