Kann das Zahlungsziel verlängert werden?

Eine Stundung oder Ratenzahlung ist auf Antrag möglich, wenn die fristgerechte Zahlung für Sie eine besondere Härte darstellt.

Bitte nehmen Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist Kontakt mit uns auf. Halten Sie dabei das Kassenzeichen bereit, das auf Ihrem Bescheid aufgedruckt ist.

Die Kontaktdaten der Gebührenabrechnung Rettungsdienst finden Sie im Kasten hier auf der Seite.

Bitte beachten Sie: Eine Stundung setzt voraus, dass die Forderung als solche nicht bestritten wird. Wenn Sie den Bescheid inhaltlich anfechten möchten, sind Widerspruch und Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung zwei getrennte Schritte.

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Kontakt

Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath