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Wann muss ich die Gebühren bezahlen?
Die Gebührenpflicht entsteht, sobald die Amtshandlung oder die Tätigkeit abgeschlossen ist. Der Gebührenbescheid listet die genaue Höhe auf. Der Betrag wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Kontakt
Vorbeugender Brandschutz
Kranzbruchstraße
15
52152
Simmerath
Tel: +49 241 5198-3801
brandschutzdienststelle@staedteregion-aachen.de