Warum habe ich zwei Gebührenbescheide für einen Einsatz erhalten?

Für einen Rettungseinsatz können aus verschiedenen Gründen mehrere Gebührenbescheide entstehen.

Mehrere Fahrzeuge im Einsatz Wenn neben dem Rettungswagen (RTW) auch ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) eingesetzt wurde, handelt es sich um zwei eigenständige gebührenpflichtige Leistungen. Diese werden separat abgerechnet. Hinzu kommt jeweils die Leitstellengebühr.

Bescheid von Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath oder Stolberg Diese vier Städte betreiben mindestens eine Rettungswache in eigener Trägerschaft. Sie rechnen ihre Leistungen auf Grundlage einer eigenen Gebührensatzung direkt mit Ihnen ab. Das geschieht unabhängig vom Bescheid der StädteRegion Aachen. Wenn das nächste verfügbare Fahrzeug aus einer dieser Städte kam, erhalten Sie von dort einen gesonderten Bescheid.

Bescheid von einem anderen Träger Im Rettungsdienst entscheidet die Leitstelle nach dem Prinzip der schnellsten Hilfe, welches Fahrzeug eingesetzt wird. Wenn ein Fahrzeug eines anderen Rettungsdienstträgers zum Einsatz kam, zum Beispiel aus dem Kreis Heinsberg, rechnet dieser Träger seine Leistung gesondert ab.

Bitte prüfen Sie beide Bescheide sorgfältig. Bei Fragen wenden Sie sich an die auf dem jeweiligen Bescheid genannte Stelle.

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Kontakt

Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath