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Wie kommen die Rettungsdienstgebühren zustande?
Der Rettungsdienst ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der StädteRegion Aachen nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW). Die Gebühren werden kostendeckend kalkuliert. Ein Gewinn wird nicht erzielt.
In die Gebührenkalkulation fließen ein:
- Personalkosten für qualifiziertes Rettungsfachpersonal an 365 Tagen im Jahr im Rund-um-die-Uhr-Betrieb
- Anschaffung, Betrieb und Wartung der Rettungsfahrzeuge und der medizinischen Ausrüstung
- Betrieb der Leitstelle Aachen im Rund-um-die-Uhr-Betrieb
- Aus- und Fortbildungskosten sowie Qualitätssicherung
- Verwaltungs- und Infrastrukturkosten
Für jeden Einsatz entstehen zwei getrennte Gebühren: Die Gebühr für das eingesetzte Fahrzeug und die Leitstellengebühr für die Notrufannahme und die Disposition.
Kostenbeispiel Rettungswagen: Die Fahrzeuggebühr für einen Rettungswagen beträgt 1.762,23 €. Hinzu kommt die Leitstellengebühr von 134,32 €. Insgesamt ergibt das 1.896,55 €.
Diese Gebühr umfasst nicht nur die Kosten des konkreten Einsatzes, sondern auch die Vorhaltung. Gemeint ist die Bereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit, damit im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit Hilfe vor Ort ist.
Die Gebührensätze werden regelmäßig neu kalkuliert und vom Städteregionstag beschlossen.