Gebühren und Abrechnung im Rettungsdienst

Sie haben einen Gebührenbescheid des Rettungsdienstes der StädteRegion Aachen erhalten und haben Fragen dazu? Auf dieser Seite finden Sie die Gebührenübersicht sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Satzungen der StädteRegion Aachen. Es handelt sich um Pauschalgebühren. Sie fallen unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer an.

 

Bodengebundener Rettungsdienst und Leitstelle Gültig ab 01.08.2026

LeistungGebühr
 Krankentransportwagen (KTW)868,07 €
 Rettungswagen (RTW)1.762,23 €
 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)1.161,61 €
  
 Leitstelle RTW134,32 €
 Leitstelle KTW100,74 €
 Leitstelle NEF53,73 €
 Leitstelle Rettungshubschrauber268,63 €
 Leitstelle RTW ohne Aufschaltung89,54 €
 Kilometergebühr2,50 €

 

Kostenbeispiel: Für einen Einsatz mit einem Rettungswagen entsteht die Fahrzeuggebühr und zusätzlich die Leitstellengebühr. Nach der ab dem 01.08.2026 gültigen Satzung ergibt das 1.762,23 € zuzüglich 134,32 €, insgesamt also 1.896,55 €.

Zusätzliche Gebühren bei langen Fahrten: Bei Fahrten außerhalb der StädteRegion Aachen und ab dem 100. Kilometer werden neben der Fahrzeuggebühr zusätzlich 2,50 € erhoben.

 

Luftrettung – Christoph Europa 1 Gültig ab 01.01.2026

Die Flugzeit wird ab dem Abheben bis zur Landung gemessen. Die Leitstellengebühr kommt hinzu.

LeistungGebühr
Rettungshubschrauber (je Flugminute)162,48 €

 

 

Hinweis: Die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg betreiben jeweils mindestens eine Rettungswache in eigener Trägerschaft. Diese Städte rechnen ihre Leistungen nach einer eigenen Gebührensatzung ab.

Häufige Fragen