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Ich wurde mit dem Krankentransportwagen in ein Seniorenheim gefahren. Warum muss ich das bezahlen?
Die Beförderung in eine neue dauerhafte Unterkunft gilt versicherungsrechtlich nicht als medizinisch notwendiger Krankentransport. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Transportkosten nur, wenn die Fahrt im unmittelbaren Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung steht. Ein Beispiel ist die Krankenhausentlassung mit direktem Transport in eine Anschlussheilbehandlung.
Ein Umzugstransport in ein Pflegeheim fällt nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt auch dann, wenn ein Krankentransportwagen eingesetzt wird. Die Kosten zahlen Sie in diesem Fall selbst.
Für Transporte zur Kurzzeitpflege kann in Einzelfällen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Betracht kommen. Bitte klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse und legen Sie eine erteilte Genehmigung bei der Gebührenabrechnung vor.