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Warum muss ich als Erbin oder Erbe die Rettungsdienstgebühren bezahlen?
Offene Forderungen, einschließlich Rettungsdienstgebühren, zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten. Mit der Annahme einer Erbschaft übernehmen Erbinnen und Erben grundsätzlich auch die Schulden des Erblassers, bis zur Höhe des Nachlasswerts.
Wenn Sie die Erbschaft ausgeschlagen haben oder der Nachlass die offenen Forderungen nicht abdeckt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise mit. Geeignet sind zum Beispiel eine Erbausschlagungserklärung oder ein Negativzeugnis des Nachlassgerichts. Wir prüfen den Sachverhalt im Einzelfall.
Die Kontaktdaten der Gebührenabrechnung Rettungsdienst finden Sie im Kasten hier auf der Seite.