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Ich wurde mit dem Krankentransportwagen zur ambulanten Behandlung gefahren. Warum erhalte ich einen Gebührenbescheid?

Ein Krankentransport mit dem Krankentransportwagen (KTW) ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ärztliche Verordnung: Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin muss den Transport auf einem Transportschein (Muster 4) verordnet haben.
  2. Vorabgenehmigung der Krankenkasse: Die Krankenkasse muss den Transport vor der Fahrt genehmigt haben. Eine nachträgliche Genehmigung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt war, zahlen Sie die Kosten selbst. Das gilt auch dann, wenn eine Ärztin oder ein Arzt den Transport empfohlen hat.

Bitte prüfen Sie, ob ein Transportschein ausgestellt wurde und ob Ihre Krankenkasse vorab informiert war. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

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Kontakt

Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Kranzbruchstraße 15
52152 Simmerath