Hygieneüberwachung in Einrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften in allen Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und Behandlung wie z.B. in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Arztpraxen und Dialyseeinrichtungen. Ebenso werden die Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtingen überprüft. Zu diesen zählen z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderheime u.ä. Einrichtungen.

Das Gesundheitsamt führt zu diesem Zwecke regelmäßige Besichtigungen durch, wobei die Ergebnisse in einem Protokoll festgehalten und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen wird ggf. durch wiederholte Begehungen überprüft.

Überwachung weiterer nichtmedizinischer hygienerelevanter Einrichtungen, wie Studios zum Tätowieren, Piercen und Ohrlochstechen, zur kosmetischen Behandlung und zur Fußpflege

Betriebe bei denen Tätigkeiten ausgeübt werden, die die Körperoberfläche beabsichtigt oder unbeabsichtigt verletzen, sind verpflichtet sich beim Gesundheitsamt an- und abzumelden. 

Dies geschieht über folgendes Formular: 

https://formcycle.nextgovit.de/formcycle/form/provide/534/

Diese Verordnung gilt für berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde, bei denen Krankheitserreger im Sinne von § 2 IfSG, insbesondere Erreger von AIDS, Virushepatitis B und C oder deren toxische Produkte auf Menschen übertragen werden können. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten im Frisörhandwerk, in der Kosmetik und Fußpflege, beim Tätowieren und Piercing, Ohrlochstechen, aber auch andere Tätigkeiten, bei denen Verletzungen der Körperoberfläche vorgenommen werden, soweit hierbei Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung am Menschen Verletzungen der Haut oder Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können.

Merkblatt zur Hygiene in Friseur- und Barbierbetrieben

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet demnächst für Friseur- und Barbierbetriebe ein Merkblatt zu den Hygienevorgaben an. Diese Betriebe unterliegen der Hygieneverordnung NRW, die im Frühjahr aktualisiert wurde. Mit diesem Merkblatt möchte das Gesundheitsamt eine Hilfestellung zur Umsetzung der Vorgaben bieten.

Meldung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit nach der Hygieneverordnung 

Neu ist auch, dass die Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit dem Gesundheitsamt zu melden ist. 

Diese Meldung ist an Hygiene@staedteregion-aachen.de zu richten.