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Warum werden zusätzliche Kilometer und Personalzeiten berechnet?
Die Gebühren des Rettungsdienstes sind Pauschalgebühren. Sie fallen unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer an.
Bei besonders langen Einsatzfahrten reicht die Pauschale die tatsächlich entstandenen Kosten nicht ab. Für diese Fälle sieht die Gebührensatzung eine zusätzliche Abrechnung vor.
Bei Fahrten außerhalb der StädteRegion Aachen und ab dem 100. Kilometer werden neben der Fahrzeuggebühr zusätzlich 2,50 € je Kilometer je Einsatzmittel erhoben.
Die zurückgelegten Kilometer werden vom Zeitpunkt der Einsatzübernahme bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft auf der Wache dokumentiert.