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Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Was: Gesundheitliche Beratung
Wer: Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, oder sein wollen
Wo : Gesundheitsamt der Städteregion Aachen
Wie: Anmeldung erforderlich (Kontakt siehe rechts)
Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Das Prostituiertenschutzgesetz gilt bundesweit für alle Personen in der Prostitution, ihre Kund_innen sowie Betreiber_innen von Prostitutionsgewerben.
Ziel ist es, über Rechte und Pflichten zu informieren und den Gesundheitsschutz zu stärken.
Anmeldung der Tätigkeit:
• Bevor man mit der Arbeit beginnt, muss man zum Gesundheitsamt gehen und sich beraten lassen (§10 ProstSchG). Danach bekommt man eine Bescheinigung.
• Die Bescheinigung von dieser Beratung wird für die Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungsamt gebraucht.
• In der Beratung erhält man Informationen und Unterstützung für ein gesundes und selbstbestimmtes arbeiten.
Hinweise:
• Ausweis erforderlich
• Telefondolmetscher*innen können hinzugezogen werden
• Das Gespräch ist vertraulich
• Keine körperliche Untersuchung
Gültigkeit der Bescheinigung:
• Unter 21 Jahren: 6 Monate
• Ab 21 Jahren: 12 Monate
Weitere Angebote des Gesundheitsamtes:
• Testmöglichkeit auf sexuell übertragbare Erkrankungen – anonym und vertraulich
Ansprechpartner/-innen
Frau Birgitta Menzefricke
Tel: +49 241 5198-5538
birgitta.menzefricke@staedteregion-aachen.de
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Download Poster
- Hygieneempfehlung Bordellbetriebe Stand 04.2019 (PDF)
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Flyer §10
- Flyer §10 ProstSchG (PDF)