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Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

 

Was:  Gesundheitliche Beratung

Wer:   Für Personen, die in der Prostitution tätig sind, oder sein wollen

Wo :   Gesundheitsamt der Städteregion Aachen

Wie:   Anmeldung erforderlich (Kontakt siehe rechts)

 

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt bundesweit für alle Personen in der Prostitution, ihre Kund_innen sowie Betreiber_innen von Prostitutionsgewerben.
Ziel ist es, über Rechte und Pflichten zu informieren und den Gesundheitsschutz zu stärken.
 

Anmeldung der Tätigkeit:
•    Bevor man mit der Arbeit beginnt, muss man zum Gesundheitsamt gehen und sich beraten lassen (§10 ProstSchG). Danach bekommt man eine Bescheinigung.
•    Die Bescheinigung von dieser Beratung wird für die Anmeldung der Tätigkeit beim Ordnungsamt gebraucht.
•    In der Beratung erhält man Informationen und Unterstützung für ein gesundes und selbstbestimmtes arbeiten. 


Hinweise:
•    Ausweis erforderlich
•    Telefondolmetscher*innen können hinzugezogen werden 
•    Das Gespräch ist vertraulich
•    Keine körperliche Untersuchung


Gültigkeit der Bescheinigung:
•    Unter 21 Jahren: 6 Monate
•    Ab 21 Jahren: 12 Monate

 

Weitere Angebote des Gesundheitsamtes:
•    Testmöglichkeit auf sexuell übertragbare Erkrankungen – anonym und vertraulich