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Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters aus Anlass der Fortführung des Nachweises von Lagebezeichnungen, Bodenschätzungsergebnissen und Eigentümerangaben.

Das Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen hat den Nachweis von Lagebezeichnungen, Bodenschätzungsergebnissen und Eigentümerangaben im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) fortgeführt.

Gemäß § 13 Absatz 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 01. April 2014 (VermKatG NRW) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 9. Dezember 2019 (DVOzVermKatG NRW) werden die veränderten Teile des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben.

Ort und Zeitraum der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen,
Zollernstraße 20,
52070 Aachen,
Gebäude F, Raum 132/133,

in der Zeit vom 12.09.2022 bis einschließlich 13.10.2022,
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
.

Während der Offenlegungszeiten wird den Eigentümern und Eigentümerinnen, Erbbauberechtigten, sowie Inhabern und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises der sie betreffenden Grundstücke unterrichten zu lassen und den Datenbestand des Liegenschaftskatasters einzusehen.

Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen.

Die Einsichtnahme in das offengelegte Liegenschaftskataster muss zuvor terminlich vereinbart werden.

Hierfür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Tel.: 0241/5198-2546

Mail: katasterauskunft@staedteregion-aachen.de

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen,Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.November 2017 (BGBI. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung.Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

 

Aachen, den 16.08.2022

Im Auftrag:

gez. David Arzdorf

Städteregionsvermessungsdirektor

 

 

 

Kontakt

Katasterauskunft
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2546
Fax: +49 241 5198-80621

katasterauskunft@staedteregion-aachen.de

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