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Die in der Stadt Herzogenrath gelegenen Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Herzogenrath, Flur 14, Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41, 43, 139, 140 sowie Flur 15, Flurstücke 122, 490, 626 und Gemarkung Kohlscheid, Flur 13, Flurstück 3021 sind vermessen worden.
Gemäß §§21 (5), 13 (5) des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2020 erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift.
Ort und Zeitraum der Offenlegung
Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen,
Zollernstraße 20,
52070 Aachen,
Gebäude F, Raum 132/133,
in der Zeit vom 07.04.2026 bis einschließlich 08.05.2026,
montags, dienstags, mittwochs, donnerstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
und
freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt gemäß § 21 Abs. 5 VermKatG NRW als anerkannt und die Grenzen sind somit gemäß § 19 Abs. 1 VermKatG NRW festgestellt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegung Einwendungen erhoben werden.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift Der Städteregionsrat, A 62 Kataster- und Vermessungsamt, Zollernstraße 20, 52070 Aachen zu erheben.
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monates nach Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92, Im Justizzentrum, 52070 Aachen) erhoben werden.
Sollte die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet.
Aachen, den 24.03.2026
Im Auftrag:
gez. Mareen Höhne
Städteregionsvermessungsamtfrau
Kontakt
Katasterauskunft
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2546
Fax: +49 241 5198-80621
katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger Vereinbarung. Nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten.