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Wo kann ich Briefwahlunterlagen für die Stichwahl/en beantragen?

Sollten Sie bereits anlässlich der Kommunalwahlen am 14.09.2025 Briefwahlunterlagen für den Fall von Stichwahlen beantragt haben, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl/en von Ihrer Stadt oder Gemeinde automatisch zugeschickt.
Haben Sie für die Stichwahl/en noch keine Briefwahlunterlagen beantragt, können diese nur in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, online (siehe u.a. Links), per Mail oder persönlich (nicht telefonisch) im Wahlamt beantragt werden. Wenn Sie persönlich vorsprechen, ist zur Prüfung der Wahlberechtigung die Vorlage Ihres Personalausweises notwendig. Sie können die Briefwahl auch direkt vor Ort durchführen.
Achtung: Beachten Sie folgende Fristen!
Briefwahlunterlagen für die Stichwahl/en am 28.09.2025 können beantragt werden bis Freitag, 26.09.2025, 15:00 Uhr.
Wenn Sie beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren haben, können Ihnen neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden bis Samstag, 27.09.2025, 12:00 Uhr. Falls Sie am Wahlsonntag aufgrund nachgewiesener plötzlicher Erkrankung Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, können Ihnen Briefwahlunterlagen noch ausgestellt werden bis Sonntag 28.09.2025, 15:00 Uhr.
Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag 28.09.2025, 16:00 Uhr, beim Wahlamt Ihrer Wohnsitzkommune eingegangen sein.
Über die nachstehenden Links der regionsangehörigen Städte und Gemeinden gelangen sie unmittelbar zum Online-Wahlschein-Antrag Ihrer Wohnsitzkommune.