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Merkblatt Export

 

Über die Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ins Ausland

Folgendes ist zu beachten:

  1. Eine Internationale Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen benötigt, wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt

  2. Vorzulegen sind:
    • Ausweis/Reisepass des Antragstellers
    • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
    • Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Grüne Abmeldebescheinigung, wenn der Fahrzeugschein von der Zulassungsbehörde eingezogen wurde
      oder
    • alter Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Vollmacht, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten.
    • bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen
    • Kaufvetrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Aachen befinden)
  3. Die Vorführung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt Aachen zur Identifizierung ist zwingend vorgeschrieben.
  4. Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.
  5. Eine gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht) nach § 29 StVZO muss für die Gültigkeitsdauer der Zulassung vorliegen.
  6. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist grundsätzlich für maximal 3 Monate möglich.
    Der Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens ist bei der Beantragung genau zu benennen, da eine Verlängerung der Gültigkeit grundsätzlich nicht möglich ist - auch nicht bei erneuter Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens.
  7. Das Fahrzeug kann nur innerhalb der Gültigkeit im Inland und im Ausland gefahren werden. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig vom Versicherungszeitraum. Auf den Kennzeichenschildern ist der letzte Tag der Gültigkeit vermerkt.
  8. Kaufvetrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbezirk Aachen befinden)



Wichtige Information:
Aus organisatorischen Gründen werden Wartemarken zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen nur bis spätestens 30 Minuten vor dem Ende der regulären Öffnungszeit ausgegeben.

Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen:
Montag              14:30 Uhr
Dienstag            12:30 Uhr   
Mittwoch            12:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr
Donnerstag        14:30 Uhr
Freitag                12:30 Uhr

Samstags werden weiterhin keine Ausfuhrkennzeichen erteilt. Das Straßenverkehrsamt bittet Sie um Ihr Verständnis

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de