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Mitteilungspflicht bei technischen Änderungen

 

Wenn Ihr Fahrzeug in der StädteRegion Aachen zugelassen ist und Sie dieses technisch verändert haben, sind Sie unter Umständen dazu verpflichtet, die Änderung sofort der Zulassungsstelle zu melden.

Meist muss nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert werden. Nur im Einzelfall ist auch eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nötig.

Sofort anzeigen müssen Sie eine

  • Änderung der Fahrzeugklasse (zusätzlich ist der Fahrzeugbrief vorzulegen),
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle (zusätzlich ist der Fahrzeugbrief vorzulegen),
  • Erhöhung oder Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen (ausgenommen: Personenkraftwagen, Krafträder),
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, wenn sie sich auf die Kfz-Steuer oder Verkehrsverbote auswirken.


Kommen Sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, werden Sie aufgefordert, Ihren Pflichten umgehend nachzukommen. Dieses Betriebsuntersagungsverfahren kann zur zwangsweisen Abmeldung Ihres Fahrzeuges führen.


Empfehlungen

Besuchen Sie unmittelbar nach der technischen Änderung das Straßenverkehrsamt, sofern es sich um meldepflichtige Änderungen handelt, oder die Betriebserlaubnis erloschen ist.

 

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de