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Mitteilungspflicht beim Verkauf eines Fahrzeugs


Wenn Sie Ihr zugelassenes Fahrzeug verkaufen, müssen Sie dies unverzüglich dem Straßenverkehrsamt schriftlich anzeigen. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie das Fahrzeug vorher abmelden.

Oft kommt ein Käufer seiner Pflicht nicht nach, das erworbene Fahrzeug umzumelden oder abzumelden. Dann müssen Sie als eingetragener Fahrzeughalter die Kfz-Steuer und gegebenenfalls auch die Versicherung weiter bezahlen.

Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden.

Tun Sie dies nicht, müssen Sie mir den Verkauf schriftlich anzeigen. Übersenden Sie hierzu eine Kopie des Kaufvertrags oder machen Sie eine Verkaufsanzeige. Diese muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Erwerbers
  • Vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Unterschrift des Verkäufers
  • Unterschrift des Käufers mit der Empfangsbestätigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Nur dann wird die Anzeige rechtswirksam.

Lassen Sie sich zur Bestätigung dieser Angaben ein Ausweisdokument vorlegen!

Mit dieser Verkaufsanzeige übertragen Sie Ihre Halterpflichten auf den Käufer. Sobald die Anzeige bei mir eingegangen ist, verfolgen wir für Sie die Abmeldung oder Umschreibung des Fahrzeuges.

Die Verkaufsanzeige bewirkt nicht die Beendigung Ihrer Kfz-Steuerpflicht! Hierzu müssen Sie das Fahrzeug entweder abmelden oder sind darauf angewiesen, dass der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen umschreibt.


Empfehlungen

Bedenken Sie, dass Sie nach Abgabe eines auf Sie zugelassenen Fahrzeuges keinen Zugriff mehr auf die Zulassungspapiere und die Kennzeichen haben. Sie können das Fahrzeug nachträglich nicht mehr selber abmelden.
Lassen Sie sich nicht auf einen mündlichen Kaufvertrag ein. Nur bei einem schriftlichen Kaufvertrag ist nachvollziehbar, wer über das Fahrzeug ab Kauf verfügt und die Verantwortung trägt. Nutzen Sie dafür die entsprechenden Vordrucke oder nutzen Sie unsere Verkaufsanzeige.

 

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de